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Schritt für Schritt zu ihrem Gasanschluss

Wir errichten für Sie den Erdgasanschluss (Hausanschlussleitung, Mauerdurchführung und Hauptabsperreinrichtung). Sie beauftragen das Installationsunternehmen Ihrer Wahl.

Um alle notwendigen Schritte koordinieren zu können werden auf Ihren Wunsch sogenannte Vorbesichtigungen durchgeführt. Bei diesem Termin sind auch Installateur, Rauchfangkehrer und unser Revisor anwesend. Auf diese Weise wird kein technisches Detail außer Acht gelassen. Schließlich meldet der Installateur die Fertigstellung an uns.

Zur fachmännischen Inbetriebnahme der Anlage vereinbart unser Revisor einen weiteren Termin mit Ihnen. Für diesen Abnahmetermin sind die folgenden Dokumente erforderlich:

Kaminbefund bzw. Anschlussprotokoll

Der Rauchfangkehrer wurde vom Installateur über die technischen Daten der Anlage informiert und kann so das notwendige Formular ausfüllen. Handelt es sich um fanggebundene Heizanlagen, wird ein Kaminbefund ausgefüllt. Damit wird bestätigt, dass die Gasfeuerungsanlage an die Abgasanlage angeschlossen wurde und der Kamin funktioniert. Bei Außenwandgeräten bzw. Geräten mit installierten Abgasleitungen wird ein Anschlussprotokoll erstellt.

Elektro-Attest (ÖVE-Attest)

Wird vom Elektroinstallateur ausgestellt. Dieses Attest bestätigt den ordnungsgemäßen elektrischen Anschluss der Gasfeuerungsanlage und den Potentialausgleich der Inneninstallation.

Sicherheitstechnische Abnahme

Unser Revisor erstellt dann den Abnahmebefund (nach § 7, Steiermärkisches Gasgesetz) und bestätigt dadurch, dass die Anlage den gesetzlichen und technischen Bestimmungen entspricht.

Netzzugangsvertrag und Erdgasliefervertrag

Das Formular „Netzzugangsvertrag“ wird erstellt, dieses ist die Grundlage für Ihre Erdgasverbrauchsabrechnungen. Anhand der in dem Formular angegebenen Daten wird die Tarifeinstufung vorgenommen; daraus errechnet sich schließlich die monatliche Teilzahlung für das erste Bezugsjahr. Sie übergeben den unterzeichneten Erdgasliefervertrag an den Revisor Nun wird der Zähler montiert und die Erdgasleitung befüllt.

Ihr Installateur nimmt die Anlage in Betrieb.

Unsere Kundenberater stehen Ihnen gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.

Sie erfahren dabei alle Details über die weitere Vorgangsweise und alles zum Thema Erdgas in Ihrem Objekt, die Erteilung des Auftrages zur Herstellung des Netzzutrittes (früher: Erdgas-Hausanschluss) sowie des Erdgasliefervertrages.

 

Energie Steiermark AG, Leonhardgürtel 10, A-8010 Graz, Tel: +43 (0)316/9000, E-Mail: office@e-steiermark.com
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