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Energie Steiermark AG
Leonhardgürtel 10 A-8010 Graz Tel: +43 (0)316/9000 Fax: +43 (0)316/9000-22909 Kostenlose Servicenummern Strom Info Hotline: 0800 73 53 28 Fax: 0800 111 333 Gas und Wärme Info Hotline: 0800 808020 |
Fernwärme - Förderungen von HeizungsanlagenDer Umweltlandesrat der Steiermark, die Energie Steiermark mit ihren Tochterunternehmen Energie Steiermark und Gasnetz Steiermark haben gemeinsam die Förderaktion "Saubere Luft" gestartet. Diese Aktion hilft Ihnen jetzt dabei, Ihren ganz persönlichen Beitrag gegen den Feinstaub und für den Umweltschutz zu leisten. Für den Umstieg oder die Neuinstallation von Heizungen mit Naturgas, Erdgas, Fernwärme oder Flüssiggas erhalten Sie jetzt eine Förderung von bis zu 1.000,- EURO! Gefördert werden Heizanlagen sowohl für Einfamilien- als auch Mehrfamilienhäuser. Zur Anmeldung! Förderungen für SanierungsmaßnahmenALTBAU Der Fernwärmeanschluss ist im Rahmen der Wohnhaussanierung NEUBAU Der Fernwärmeanschluss ist im Rahmen der Eigenheimförderung förderbar. WORIN BESTEHT DIE FÖRDERUNG?ALTBAU Die Förderung erfolgt in Form eines rückzahlbaren 50-prozentigen Annuitätenzuschusses für ein Bankdarlehen mit einer Laufzeit von mindestens fünf Jahren. Die förderbaren Kosten je Wohnung richten sich nach ökologischen Kriterien bzw. der Anzahl der Ökopunkte.
NEUBAU Durch die Förderung kommt es zu einer Erhöhung des geförderten Darlehens um maximal € 2.907,–. Die Förderung erfolgt grundsätzlich in Form von rückzahlbaren Annuitätenzuschüssen zu einem Darlehen mit einer Laufzeit von 20 Jahren. WER KANN UM FÖRDERUNG ANSUCHEN?VORAUSSETZUNGEN:
WO IST DAS FÖRDERUNGSANSUCHEN ERHÄLTLICH?Anträge für die Wohnhaussanierung und die Eigenheimförderung sind bei der A15, Abteilung Wohnbauförderung oder im Internet unter www.wohnbau.steiermark.at erhältlich und ebendort einzureichen. |
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