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Energie Steiermark AG
Leonhardgürtel 10
A-8010 Graz
Tel: +43 (0)316/9000
Fax: +43 (0)316/9000-22909


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Fernwärme - Förderungen von Heizungsanlagen

Der Umweltlandesrat der Steiermark, die Energie Steiermark mit ihren Tochterunternehmen Energie Steiermark und Gasnetz Steiermark haben gemeinsam die Förderaktion "Saubere Luft" gestartet. Diese Aktion hilft Ihnen jetzt dabei, Ihren ganz persönlichen Beitrag gegen den Feinstaub und für den Umweltschutz zu leisten.

Für den Umstieg oder die Neuinstallation von Heizungen mit Naturgas, Erdgas, Fernwärme oder Flüssiggas erhalten Sie jetzt eine Förderung von bis zu 1.000,- EURO! Gefördert werden Heizanlagen sowohl für Einfamilien- als auch Mehrfamilienhäuser.

Zur Anmeldung!

Förderungen für Sanierungsmaßnahmen

ALTBAU

Der Fernwärmeanschluss ist im Rahmen der Wohnhaussanierung
ohne Berücksichtigung des Gebäudealters bzw. des Dämmstandards förderbar, eine Benützungsbewilligung für das Gebäude muss jedenfalls vorhanden sein.

NEUBAU

Der Fernwärmeanschluss ist im Rahmen der Eigenheimförderung förderbar.

WORIN BESTEHT DIE FÖRDERUNG?

ALTBAU

Die Förderung erfolgt in Form eines rückzahlbaren 50-prozentigen Annuitätenzuschusses für ein Bankdarlehen mit einer Laufzeit von mindestens fünf Jahren. Die förderbaren Kosten je Wohnung richten sich nach ökologischen Kriterien bzw. der Anzahl der Ökopunkte.

  • maximal € 10.000,– eine einzelne Sanierungsmaßnahme durchgeführt, kein Ökopunkt
  • maximal € 20.000,– mehr als eine Sanierungsmaßnahme durchgeführt, kein Ökopunkt
  • maximal € 25.000,– Sanierungsmaßnahme mit einem Ökopunkt durchgeführt
  • maximal € 5.000,– zusätzlich je Ökopunkt, bis maximal
    € 40.000,– (4 Ökopunkte)

NEUBAU

Durch die Förderung kommt es zu einer Erhöhung des geförderten Darlehens um maximal € 2.907,–. Die Förderung erfolgt grundsätzlich in Form von rückzahlbaren Annuitätenzuschüssen zu einem Darlehen mit einer Laufzeit von 20 Jahren.

WER KANN UM FÖRDERUNG ANSUCHEN?

VORAUSSETZUNGEN:

  • Erhalt der Eigenheimförderung
  • Energieberatung von einer autorisierten Energieberatungsstelle
  • Energiekennzahl des Gebäudes max. 60 kWh / m2 pro Jahr

WO IST DAS FÖRDERUNGSANSUCHEN ERHÄLTLICH?

Anträge für die Wohnhaussanierung und die Eigenheimförderung sind bei der

A15, Abteilung Wohnbauförderung
8010 Graz, Dietrichsteinplatz 15
Telefon 0316 / 877-3713 bzw. -3769

oder im Internet unter www.wohnbau.steiermark.at erhältlich und ebendort einzureichen.

Energie Steiermark AG, Leonhardgürtel 10, A-8010 Graz, Tel: +43 (0)316/9000, E-Mail: office@e-steiermark.com
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