Schritt für Schritt zu Ihrem Fernwärmeanschluss
Erteilung eines AUFTRAGES zur Herstellung eines
Fernwärme-Anschlusses bei dem für Sie
zuständigen Energieberater der Steirischen Gas-Wärme.
HERSTELLUNG eines Fernwärme-Anschlusses mit
Anschlussleitung, Mauerdurchführung und Hauptabsperreinrichtung durch
die Energie Steiermark bis spätestens zu dem vereinbarten Termin. Bei
einer Terminverzögerung erfolgt eine Verständigung durch die Energie
Steiermark.
ANGEBOTSEINHOLUNG über die Haus-Inneninstallation
inklusive der Fernwärme-Übergabestation bei Ihrem Installateur.
AUFTRAGSERTEILUNG an Ihren Heizungs-Installateur für die
Durchführung der Installationsarbeiten (Planung und Errichtung der
Haus-Inneninstallation und Fernwärme-Übergabestation). Alle technischen
Notwendigkeiten und gesetzlichen Vorschriften sind einzuhalten.
Die
VORBESICHTIGUNG für die Haus-Inneninstallation wird auf
Anfrage durchgeführt. Die technischen Einzelheiten werden in Anwesenheit
von Vertretern der folgenden Firmen festgelegt:
- Heizungsinstallateur
- Elektroinstallateur
- Energie Steiermark
FERTIGSTELLUNGSMELDUNG durch den Installateur an die
Energie Steiermark, Vereinbarung eines Anlagenabnahmetermines mit der
Steirischen Gas-Wärme.
Notwendige UNTERLAGEN für die Abnahme:
Vom Heizungsinstallateur:
- Das Dichtheitsprotokoll
- Gültige Rohrschweißer-Prüfung EN 287-1
Vom Elektroinstallateur auszustellen:
- Das ÖVE-Attest (Elektro-Attest), ausgestellt durch das mit der
Elektroinstallation beauftragte Unternehmen, vom Betreiber
bereitgestellt. Die Vorlage des ÖVE-Attestes
bestätigt den ordnungsgemäßen elektrischen Anschluss der Fernwärme-Übergabestation.
Ausstellung des ABNAHMEPROTOKOLLES durch die Energie
Steiermark, wenn die Fernwärmeanlage den gesetzlichenBestimmungen und den
einschlägigen technischen Richtlinien entspricht und die genannten
Unterlagen vorliegen.
ZÄHLERMONTAGE durch die Energie Steiermark. Ausfüllen
des Inbetriebnahmeprotokolles durch die Energie Steiermark,
Unterfertigung durch den Anlagenbetreiber. Dieses Formular dient als
Grundlage für die Erstellung der Fernwärmeverbrauchsrechnungen.
Anhand des in diesem Formular angegebenen Verrechnungsanschlusswertes
(VAW) wird die
Tarifeinstufung vorgenommen und es werden die monatlichen
Teilzahlungsbeträge für das erste Bezugsjahr errechnet.
INBETRIEBNAHME der Fernwärmeanlage vom konzessionierten
Heizungsinstallateur.
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