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Zeitplan und UVPDer Zeitplan sieht vor, bis Mitte 2013 die Umweltverträglichkeitsprüfung absolviert zu haben, sodass anschließend mit dem Bau begonnen werden kann.
Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)Das Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist im Jahr 1994 in Kraft getreten und wurde durch einige Novellen weiterentwickelt. Seither müssen bestimmte Projekte, bei deren Verwirklichung möglicherweise erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind, bereits vor der Genehmigung einem systematischen Prüfungsverfahren, der Umweltverträglichkeitsprüfung, unterzogen und im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens beurteilt werden. Aufgabe der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, auf fachlicher Grundlage und unter Beteiligung der Öffentlichkeit
Quelle: Bundeskanzleramt, HELP.gv.at
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