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Zeitplan und UVP

Der Zeitplan sieht vor, bis Mitte 2013 die Umweltverträglichkeitsprüfung absolviert zu haben, sodass anschließend mit dem Bau begonnen werden kann.

Mitte 2010 Abgabe UVE
Ende 2011 UVP-Verhandlung
Herbst 2013 Geplanter Baubeginn
Ende 2015 Inbetriebnahme

 

Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Das Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist im Jahr 1994 in Kraft getreten und wurde durch einige Novellen weiterentwickelt. Seither müssen bestimmte Projekte, bei deren Verwirklichung möglicherweise erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind, bereits vor der Genehmigung einem systematischen Prüfungsverfahren, der Umweltverträglichkeitsprüfung, unterzogen und im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens beurteilt werden.

Aufgabe der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, auf fachlicher Grundlage und unter Beteiligung der Öffentlichkeit

  • die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen festzustellen, zu beschreiben und zu bewerten, die ein Vorhaben hat oder haben kann, wobei Wechselwirkungen mehrerer Auswirkungen untereinander miteinzubeziehen sind:
    • auf Menschen, Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume,
      auf Boden, Wasser, Luft und Klima,
      auf die Landschaft und
      auf Sach- und Kulturgüter
  • Maßnahmen zu prüfen, durch die schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt verhindert oder verringert oder günstige Auswirkungen des Vorhabens vergrößert werden,
  • die Vor- und Nachteile der vom Projektwerber oder von der Projektwerberin geprüften Alternativen sowie die umweltrelevanten Vor- und Nachteile des Unterbleibens des Vorhabens darzulegen und
  • bei Vorhaben, für die gesetzlich die Möglichkeit einer Enteignung oder eines Eingriffs in private Rechte vorgesehen ist, die umweltrelevanten Vor- und Nachteile der vom Projektwerber oder von der Projektwerberin geprüften Standort- oder Trassenvarianten darzulegen.

Quelle: Bundeskanzleramt, HELP.gv.at

 

Energie Steiermark AG, Leonhardgürtel 10, A-8010 Graz, Tel: +43 (0)316/9000, E-Mail: office@e-steiermark.com
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