Photovoltaik-Anlage planen

Know-How

Planung Ihrer PV-Anlage

Sie bauen gerade Ihr Eigenheim oder besitzen schon eines und möchten Ihre Energiekosten senken und einen postiven Einfluss auf die Umwelt haben? Dann sind Sie mit einer Photovoltaikanlage genau richtig! Schon vor Beginn der Errichtung einer PV-Anlage stellen sich viele Fragen. In diesem Artikel finden Sie wichtige Informationen, die bei der Planung einer PV-Anlagen nützlich sein können.

Planung erster Schritte

Mit dem PV-Planer

Der Beginn der Planung der PV-Anlage macht ab dem Zeitpunkt Sinn, wenn die Vorstellungen für das Eigenheim bereits konkreter sind.

PV-Planer ausprobieren

Planung der ersten Schritte für eine Photovoltaikanlage vor dem Hausbau

Folgendes sollte bekannt sein:

Baugrundstück

Lage bzw. Adresse

Wie viele Stockwerke wird das Gebäude haben?

Stockwerke Ihres Hauses - ohne Keller

Welche Art von Dach wird errichtet werden?

Flachdach, Pultdach, Satteldach, Walmdach

In welche Richtung wird das Dach ausgerichtet sein?

Die Dachausrichtung wird durch die Himmelsrichtung ausgewählt, in dessen Richtung das Dach geneigt ist.

Welches Heizsystem wird angewandt werden?

Öl, Gas, Fernwärme, Wärmepumpe, Holz

Sind Pool, Sauna, E-Ladestation oder sonstige Verbraucher geplant?

Welche besonderen Energieverbraucher gibt es im Haus?

Genehmigungen einholen

Ansuchen beim Netzbetreiber

Damit die Netzstabilität und Sicherheit gegeben ist, muss beim zuständigen Netzbetreiber eine Genehmigung für den Betrieb einer Photovoltaik Anlage eingeholt werden. Sobald die Grundstücksnummer und die Katastralgemeindenummer bekannt ist ist es möglich, ein Ansuchen zu stellen. Die Grundstücksnummer (und Katastralgemeindenummer) bestimmen den örtlichen Punkt der Netzrückwirkungsberechnungen. Sollte die Straße oder hausnummer noch nicht bekannt sein, kann beim Eingabefeld Straße „Neubau" und beim Eingabefeld Hausnummer „NB" eingetragen werden.

So ist es sinnvoll, schon vor Baubeginn beim zuständigen Netzbetreiber um eine Genehmigung für den Anschluss einer PV-Anlage anzusuchen. Im Netzgebiet der Energienetze Steiermark können Sie die Genehmigung hier beantragen. Bei anderen Netzbetreibern ist eine Internetrecherche oder die telefonische Kontaktaufnahme empfehlenswert. Auch der mit der Errichtung der PV-Anlage beauftragte Installateur kann mittels erteilter Vollmacht das Ansuchen stellen.

Erhält man die Netzzusage für die beantragte Anlage, gilt diese für zwölf Monate. Sollten diese zwölf Monate aus plausiblen Gründen, wie z.B. Lieferengpässe, nicht eingehalten werden können, ist es bei rechtzeitiger Kontaktaufnahme mit dem Netzbetreiber möglich, die Netzzusage in Ausnahmefällen zu verlängern.

Kontakt aufnehmen

Weitere hilfreiche Informationen

Aktuell kommt es bei einigen Anbietern zu längeren Wartezeiten bei der Installation von PV-Anlagen. Meist sind Personalmangel und Lieferengpässe die Gründe dafür. Bei der Beauftragung der Errichtung der PV-Anlage sollte auf jeden Fall überprüft werden, dass zugelassene Bestandsteile verbaut werden. Beispielsweise findet man eine Auflistung sämtlicher in Österreich zugelassener Wechselrichter auf der Website von Österreichs Energie.

Sollten nicht genehmigte Bestandteile verbaut worden sein, kann der zuständige Netzbetreiber die Benutzung der Anlage oder zumindest das Einspeisen der Anlage untersagen. Es werden Überprüfungen durchgeführt. Ein Einspeisevertrag beim Hausbau kann, sobald für die PV-Anlage ein Zähler vorhanden ist, abgeschlossen werden. Um ungewünschte Verzögerungen bei der Inbetriebnahme mit dem Netzbetreiber zu vermeiden, sollte der Einspeisevertrag spätestens bei Montagebeginn abgeschlossen werden. Meist kann die Anlage in Betrieb gehen, wenn der Baustromkasten abgebaut wird und der Verbrauchszähler in das Haus versetzt wird. Rund um diesen Zeitpunkt nehmen wir im Zuge des Hausanschluss-Pakets grundsätzlich Kontakt zum Kunden auf. Hier sollte der Kunde befragt werden, ob und wann eine PV-Anlage in Betrieb geht. Grundsätzlich ist es aber ratsam, dass der Kunde von selbst Kontakt aufnimmt, wenn die Anlage fertiggestellt ist, da wir nur abschätzen können, wann der Baustromkasten abgebaut wird.

Elektromobilät

Das könnte Sie auch
interessieren