Um den stark gestiegenen Energiekosten entgegenzuwirken, gewährt die Bundesregierung unter gewissen Kriterien jedem österreichischen Haushalt einen einmaligen Energiekostenzuschuss in Höhe von 150 Euro. Dieser wird automatisch bei Ihrer nächsten Jahres- oder Endabrechnung abgezogen. Wenn Ihre Jahresabrechnung vor dem Erhalt des Gutscheins durch die Bundesregierung erstellt wurde, kann eine Verbuchung aufgrund rechtlicher Vorgaben erst im Folgejahr stattfinden. Gutscheine können noch bis spätestens 31. März 2023 per Post oder online eingelöst werden. Die Voraussetzungen und alle weiteren Details finden Sie untenstehend bzw. innerhalb der FAQs des Bundesministeriums unter www.oesterreich.gv.at/energiekostenausgleich.
Unter welchen Voraussetzungen kann der Gutschein eingelöst werden?
Der Gutschein kann eingelöst werden, solange:
Wie hoch ist die Einkunftsgrenze?
Der Gutschein kann nicht eingelöst werden, falls Sie die folgenden Einkunftsgrenzen überschreiten:
Welche Angaben müssen am Gutschein gemacht werden?
Um den Gutschein einlösen zu können, werden folgende Informationen benötigt:
Wo kann der Zählpunkt gefunden werden?
Die Zählpunktnummer bzw. der Zählpunkt kann auf Ihrer letzten Rechnung oder im Kundenportal unter dem Menüpunkt „Produktdetails“ gefunden werden. Haben Sie mehrere Anlagen, so können Sie im Menü darüber zwischen Ihren Anlagen umschalten.
Ich habe meinen Gutschein bereits eingelöst. Warum wurde mein Energiebonus noch nicht berücksichtigt?
Sollten Sie bezugsberechtigt sein und Ihren Gutschein eingelöst haben, wird der Betrag in Höhe von 150 Euro automatisch bei Ihrer nächsten Jahres- oder Endabrechnung abgezogen. Falls Sie erst kürzlich Ihre Jahresabrechnung erhalten haben, so wird der Gutschein im Folgejahr berücksichtigt. Der Gutschein verfällt also nicht.
Wo finde ich den Energiekostenausgleich auf meiner Rechnung?
Sollte Ihr Energiekostenausgleich berücksichtigt worden sein, finden Sie diesen wie nachfolgend dargestellt auf Ihrer Rechnung.
Sie haben noch weitere Fragen zum Energiekosten-Gutschein?
Weitere Informationen finden Sie unter www.oesterreich.gv.at/energiekostenausgleich bzw. unter www.energiekostenausgleich.gv.at (hier können Sie z.B. auch den Status Ihres Antrags prüfen). Unter der Telefonnummer 050 233 798 erreichen Sie die kostenlose Energiekostenausgleich-Hotline (Mo-Fr von 9-18 Uhr).