Häufig gestellte Fragen zum Energiekosten-Gutschein:
Unter welchen Voraussetzungen kann der Gutschein eingelöst werden?
Der Gutschein kann eingelöst werden, solange:
- Sich Ihr Hauptwohnsitz zumindest an einem Tag im Zeitraum von 15. März 2022 bis 30. Juni 2022 in Österreich befindet
- Sie ein zahlender Kunde bei einem österreichischen Stromlieferanten sind und solange
- Ihre Einkünfte eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreiten
Wie hoch ist die Einkunftsgrenze?
Der Gutschein kann nicht eingelöst werden, falls Sie die folgenden Einkunftsgrenzen überschreiten:
- Einpersonenhaushalt: 55.000 Euro pro Jahr
- Mehrpersonenhaushalt: 110.000 Euro pro Jahr (die Grenze bezieht sich auf alle Einkünfte der über 18-jährigen Person mit Hauptwohnsitz)
Welche Angaben müssen am Gutschein gemacht werden?
Um den Gutschein einlösen zu können, werden folgende Informationen benötigt:
- Ihre vollständige Zählpunktnummer bzw. Zählpunkt (finden Sie auf Ihrer letzten Rechnung bzw. im Kundenportal)
- Ihre Kundendetails des Stromlieferanten (finden Sie auf Ihrer letzten Rechnung bzw. im Kundenportal): Nachname, Vorname, Geburtsdatum sowie E-Mail-Adresse und Telefonnummer (für allfällige Rückfragen)
- Firmenname Ihres Stromlieferanten
- Bestätigung, dass Sie diejenige Person sind, die den Vertrag mit dem Stromlieferanten abgeschlossen hat
- Bestätigung, dass die Jahreseinkünfte unter der Höchstgrenze liegen
Wo kann der Zählpunkt gefunden werden?
Die Zählpunktnummer bzw. der Zählpunkt kann auf Ihrer letzten Rechnung oder im Kundenportal unter dem Menüpunkt „Produktdetails“ gefunden werden. Haben Sie mehrere Anlagen, so können Sie im Menü darüber zwischen Ihren Anlagen umschalten.
Sie haben noch Fragen zum Energiekosten-Gutschein?
Weitere Informationen finden Sie unter www.oesterreich.gv.at/energiekostenausgleich und unter der Telefonnummer 050 233 798 erreichen Sie die kostenlose Energiekostenausgleich-Hotline (Mo-Fr von 9-18 Uhr).