Die Energie Steiermark bietet Unternehmen mit einem Jahresstromverbrauch bis zu 100.000 kWh den richtigen Tarif für den individuellen Bedarf.
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Wir sorgen für ein sicheres, komfortables und nachhaltiges Leben. Die Energie Steiermark kooperiert partnerschaftlich in verschiedenen Energiewelten. Ohne Grenzen. Wir agieren individuell und mit der Kraft unserer Persönlichkeiten.
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Wir sorgen für ein besseres Leben und eine grüne Welt. Mit mehr Sicherheit und Komfort. Das tun wir für die Steiermark. Und darüber hinaus.
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Wir sind der Überzeugung, dass eine sichere Zukunft feste Grundsätze braucht. Deshalb achten wir stets darauf, uns als zuverlässiger Partner zu beweisen. Weil uns erst das verdiente Vertrauen unserer Kunden die Kraft gibt, Lösungen zu entwickeln, die den Komfort der Gegenwart sichern, ohne die Perspektiven kommender Generationen zu gefährden. Mit einem feinen Gespür für die Bedürfnisse unserer Mitmenschen stehen wir für eine faire Energieversorgung unserer Heimat.
Finden Sie Informationen zu den Angeboten für Wohnbauträger, das Rundum-Service der Energie Steiermark für Strom, Erdgas und Elektromobilität.
Wir haben, was Sie brauchen! Die Beschaffung von Strom und Erdgas zu besten Konditionen sowie Beratung zu Elektromobilität und zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen - Energie Steiermark bietet alle Services aus einer Hand.
zu den Angeboten für Grossunternehmen
Um den stark gestiegenen Energiekosten entgegenzuwirken, gewährt die Bundesregierung unter gewissen Kriterien Unternehmen einen Energiekostenzuschuss. Die Voraussetzungen, den formalen Ablauf sowie eine Berechnungshilfe finden Sie auf der nachfolgenden Website des Austria Wirtschaftsservice (AWS).
Kunden aus Deutschland finden relevante Informationen zur Energiepreisbremse Deutschland unter diesem Link.
Die aktuelle Energiekrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Stromkunden. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, hat die Bundesregierung umfangreiche finanzielle Entlastungen geschaffen. Trotzdem lohnt es sich auch weiterhin für Sie Energie zu sparen. Hier haben wir für Sie alle wichtigen Informationen zusammengefasst:
Um Haushalten und Unternehmen eine längerfristige Abdämpfung bei den gestiegenen Energiekosten zu verschaffen, hat die Bundesregierung die Strompreisbremse ab März 2023 auf den Weg gebracht. Privathaushalte, kleine und mittlere sowie große Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung werden damit bereits rückwirkend zum Januar 2023 entlastet. Die Strompreisbremse gilt zunächst bis Ende Dezember 2023. Sie kann durch die Bundesregierung bis Ende April 2024 verlängert werden.
Kurz zusammengefasst funktioniert die Strompreisbremse folgendermaßen: Für einen definierten Anteil des Verbrauchs wird der Endverbraucher bei den Stromkosten entlastet. Für den anderen Anteil zahlen Sie den vertraglich mit uns vereinbarten Arbeitspreis. Die notwendigen finanziellen Mittel stammen dabei größtenteils aus den Mehreinnahmen der Stromerzeuger. Damit wird die Differenz zum Arbeitspreis ausgeglichen, der auf die stark gestiegenen Beschaffungskosten zurückzuführen ist. Der Entlastungsbetrag wird dabei abhängig vom Jahresverbrauch berechnet – entweder unter oder über 30.000 kWh pro Jahr.
Ob kleiner oder großer Stromverbraucher, jeder profitiert dabei vom Energiesparen: Denn je weniger Strom man verbraucht, desto geringer der Verbrauch, der über der staatlich festgelegten Preisbremse liegt und desto weniger zahlt man. Es lohnt sich also immer, den Stromverbrauch so weit zu reduzieren, um im Rahmen der staatlich bezahlten Preisbremsen zu bleiben.
Die aktuelle Energiekrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gaskunden. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, hat die Bundesregierung umfangreiche finanzielle Entlastungen geschaffen. Trotzdem lohnt es sich auch weiterhin für Sie Energie zu sparen. Hier haben wir für Sie alle wichtigen Informationen zusammengefasst:
Die Bundesregierung hat zur längerfristigen Abdämpfung der gestiegenen Energiekosten die Gaspreisbremse ab März 2023 auf den Weg gebracht. Privathaushalte sowie kleinere Gewerbekunden (SLP-Kunden) werden damit bereits rückwirkend zum Januar 2023 entlastet. Für Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) und einem Gasverbrauch über 1,5 Mio. kWh sowie zugelassene Krankenhäuser greift die befristete Entlastung bereits ab Januar 2023. Die Gaspreisbremse gilt zunächst bis Ende Dezember 2023 und kann durch die Bundesregierung bis Ende April 2024 verlängert werden.
Kurz zusammengefasst funktioniert die Gaspreisbremse wie folgt: Für einen bestimmten Anteil des Verbrauchs übernimmt der Staat den Teil des Arbeitspreises, der über 12 ct/kWh liegt. Für den anderen Anteil bezahlen Sie den mit uns vertraglich vereinbarten Arbeitspreis. Der Staat gleicht dabei die Differenz zwischen den 12 ct/kWh und dem Arbeitspreis der Energieversorger aus. Außerdem wird bei der Gaspreisbremse zwischen Privathaushalten und kleineren Gewerbekundenn (SLP-Kunden) und mittleren sowie großen Unternehmen und Einrichtungen mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) unterschieden.
Sie müssen sich um nichts zu kümmern. Wir werden die Gaspreisbremse und die Mehrwertsteuersenkung bei Ihren neuen Abschlägen berücksichtigen und Sie informieren.
Ob kleiner oder großer Gasverbraucher, jeder profitiert dabei vom Energiesparen: Denn je weniger Gas man verbraucht, desto geringer der Verbrauch, der über der staatlich festgelegten Preisbremse liegt und desto weniger zahlt man. Es lohnt sich also immer, den Gasverbrauch so weit zu reduzieren, um im Rahmen der staatlich bezahlten Gaspreisbremse zu bleiben.