Fernwärme

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Fernwärme aus Ihrer Region

Sauber, sicher und bequem – Fernwärme ist die komfortabelste Art, Gebäude zu beheizen. Stabile, leicht zu kalkulierende Preise, keine ungeplanten Nebenkosten – Fernwärme ist unkompliziert und umweltfreundlich.

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Nachhaltig & energieeffizient
Einfach & komfortabel
Versorgungssicher & preisstabil

Gemeinden mit Fernwärme der Energie Steiermark

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Förderung von Fernwärmeanschlüssen

Aktion „Saubere Luft“: EUR 1.500 Förderung

Wir sind die Energie Steiermark. Offizieller Partner einer grünen Welt. Daher fördert die Energie Steiermark gemeinsam mit dem Land Steiermark den Umstieg auf umweltfreundliche Fernwärme.

Entscheiden Sie sich jetzt für ein umweltfreundliches Heizungssystem und tragen Sie dazu bei, den Feinstaub zu reduzieren. Wir helfen Ihnen dabei: Alle, die sich jetzt für Fernwärme entscheiden, bekommen bis zu 1.500 Euro Förderung. Schon weit über 10.000 Anlagen wurden im Rahmen der Förderaktionen umgestellt – dies bringt eine (Fein-)Staubeinsparung von über 35.000 kg pro Jahr!

Teilnahmebedingungen  Förderbeträge

Hintergrundwissen

Wie funktioniert „Fernwärme“?

Fernwärme ist eine moderne, bequeme und vor allem saubere Art zu heizen.

Durch eine zentrale Wärmeerzeugung und den Einsatz von modernsten Abgasreinigungstechnologien können Emissionen deutlich besser gereinigt werden, als es bei Tausenden von Einzelfeuerungsstätten möglich wäre. Zudem ermöglicht es ein Fernwärmesystem, die unterschiedlichsten Energieträger zu „verarbeiten“.

Mehr erfahren

Fernwärme Kontaktmöglichkeiten

Nutzen Sie unser Fernwärmeportal und informieren Sie sich über Produkte und Services.

Für individuelle Fragen können Sie gerne auch persönlich mit uns in Kontakt treten, senden Sie uns ein E-Mail an waerme(at)e-steiermark.com oder rufen Sie uns unter der kostenlosen Serviceline 0800 80 80 20 an.

 

Notruf und Störungen

Bei unerwarteten Ausfällen Ihrer Fernwärmeversorgung erreichen Sie uns täglich von 0-24 Uhr. Bitte geben Sie die PLZ Ihrer Anlagenadresse ein um Ihre regionale Notrufnummer zu erhalten:

Preise

Hausanschluss

Bei der Errichtung des Fernwärmehausanschlusses wird ein einmaliger anteiliger Investitionskostenzuschuss für den Anschluss an das Fernwärmenetz verrechnet. Die Höhe dieses Zuschusses richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten und der prognostizierten Wärmelast Ihres Objektes. Jeder Hausanschluss wird von uns individuell berechnet, damit garantieren wir eine höchstmögliche Berücksichtigung Ihrer örtlichen Situation und Bedarfsprognose.

Kosten für die Wärmelieferung

Arbeitspreis

Der Arbeitspreis wird für Ihren Wärmeverbrauch (1.000 kWh = 1 MWh) verrechnet. Die Ermittlung des Wärmeverbrauches erfolgt mit einem geeichten Wärmemengenzähler und wird üblicherweise einmal jährlich abgelesen.

Leistungspreis

Der Leistungspreis ist das Entgelt für die Leistungsbereitstellung. Bemessungsgrundlage ist der eingestellte Verrechnungsanschlusswert (VAW) in Kilowatt (kW). Der benötigte VAW richtet sich nach Art und Höhe des Wärmebedarfes Ihres Objektes.

Messpreis oder Zählermiete

Abhängig vom Versorgungsgebiet umfasst der Messpreis oder die Zählermiete die Kosten für die Bereitstellung, Wartung, Eichung, Ablesung oder auch die Abrechnung der Wärmezähler. Der eingebaute Wärmezähler ist im Eigentum der Energie Steiermark Wärme GmbH. Die gesetzlich erforderliche Eichung, derzeit alle fünf Jahre, wird ebenfalls von der Energie Steiermark Wärme GmbH durchgeführt.

PREISBLATT BAD AUSSEE
PREISBLATT BIRKFELD
PREISBLATT NEUBERG
PREISBLATT MURAU
PREISBLATT GROSSRAUM GRAZ, LOIPERSDORF
PREISBLATT WEITERE GEBIETE
PREISBLATT NEBENLEISTUNGEN
PREISBLATT WKS und WVS
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Brennstoffmix Fernwärme Regionen

Aktion "Saubere Luft": Teilnahmebedingungen zur Förderung von Fernwärmeanschlüssen

Die vollständige Förderungsrichtlinie des Landes Stmk finden Sie hier.

 

Gegenstand der Förderung

  • Förderungsfähig sind Fern-/Nahwärmeanschlüsse für Wohnungen anlässlich des Umstiegs von bestehenden Feuerungsanlagen für biogene und fossile Brennstoffe sowie von bestehenden Elektrodirektheizungen
  • Fern-/Nahwärmeanschlüsse anlässlich der erstmaligen Errichtung von Ein- und Zweifamilienwohnhäusern
  • Im Falle von neu errichteten Mehrfamilienwohnhäusern wird der Einbau von Fernwärme nicht gefördert

 

Fördervoraussetzungen

  • Das anzuschließende Objekt muss an einer bestehenden oder an einer neu zu errichtenden Fernwärmeleitung liegen. Voraussetzung dabei ist die technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit.
  • Die Förderung durch die Energie Steiermark Wärme GmbH ist nur dann möglich, wenn für diese Anlage keine weiteren Förderungen bzw. Preisnachlässe der Energie Steiermark Wärme GmbH in Anspruch genommen werden oder wurden und die Wirtschaftlichkeit des Anschlusses eine Förderung zulässt.
  • Der Inbetriebnahme-Zeitpunkt von Anschlüssen für die rechtsverbindliche Inanspruchnahme der Förderung muss zwischen dem 01.01.2024 und 31.12.2024 liegen.
  • Mit Inbetriebnahme der Heizanlage und Inanspruchnahme dieser Aktion ist eine Bindefrist von 10 Jahren (Fernwärmebezug aus dem Netz der Energie Steiermark Wärme GmbH) gekoppelt. Zu Unrecht bezogene Förderungen sind zurückzuzahlen.
  • Der jeweilige Förderbetrag wird nach fristgerechter Inbetriebnahme als Gutschrift verbucht.
  • Die maximale Gesamtförderung darf den Anschlusskostenbeitrag nicht überschreiten; sind die Anschlusskosten niedriger als die Fördergrenzen, erfolgt eine aliquote (entsprechend verringerte) Förderung.
  • Die Teilnahme an der Aktion ist nur dann möglich, wenn alle Bedingungen erfüllt werden.
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  • Der Förderungswerber erteilt ausdrücklich seine Zustimmung, dass alle zur Abwicklung der Förderung erforderlichen Daten an die zuständigen Stellen des Landes Steiermark weitergegeben werden. Weiters stimmt der Förderungswerber zu, dass die Energie Steiermark Wärme GmbH diese Inbetriebnahmen – sofern sie anrechenbare Energieeffizienzmaßnahmen darstellen – entsprechend § 10 Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG) erfasst, weiter verarbeitet und zur Anrechnung meldet. Der Kunde verzichtet darauf, die Maßnahme selbst als Energieeffizienzmaßnahme entsprechend des EEffG zu beanspruchen sowie diese an Dritte zu übertragen, sodass eine Doppelerfassung bzw. Doppelzurechnung iSd §27 Abs. 4 Z 3 EEffG ausgeschlossen wird.

Aktion "Saubere Luft": Förderbeträge

Ein- und ZweifamilienwohnhäuserEUR 1.500,00
Mehrfamilienhaus mit bis zu 4 WohnungenEUR 700,00
Mehrfamilienhaus mit bis zu 20 WohnungenEUR 600,00
Mehrfamilienhaus mit über 20 WohnungenEUR 350,00

 

Im Falle eines Neubaus erfolgt die Förderung ausschließlich bei Ein-/Zweifamilienwohnhäusern. Bei Mehrfamilienhäusern verstehen sich die Förderbeträge je Wohneinheit. Maximale Bruttoförderbeträge je Wohneinheit, bei Umstellung auf Fernwärme.

Wie funktioniert Fernwärme?

 

Fernwärme wird in Form von heißem Wasser über wärmeisolierte Rohrleitungen zu Ihrer Hausanlage transportiert. Das Rohrleitungssystem besteht aus einer Vorlaufleitung (heißes Wasser) und einer Rücklaufleitung (abgekühltes Wasser), die in einem Kreislaufsystem zusammengeschaltet sind. Die Wärmeübergabe an den Kunden erfolgt in der Wärmeübergabestation. Dort wird das in der Hausanlage zirkulierende Heizungswasser durch das Fernwärmewasser erwärmt. Wenn Sie also Ihre Badewanne mit warmem Wasser füllen, benützen Sie nicht Wasser aus dem Fernwärmenetz, sondern erwärmtes Trinkwasser. Fernwärme ist das anerkannte Mittel, um Feinstaub in Ballungszentren zu reduzieren und die vereinbarten Klimaziele der Zukunft zu erreichen.

In keinem anderen Heizungssystem können industrielle Abwärme, Wärme aus regionaler nachhaltiger Biomasse und thermischen Solaranlagen, Abwärme aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder Wärme aus Spitzenlastkessel derart flexibel gesteuert werden, dass eine ausgewogene win-win-win-Situation entsteht.

  • Win für die Umwelt
  • Win für die Kunden
  • Win für Unternehmen

 

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