Grundversorgung

Wichtige Kundeninformation

Sozial-Tarif

Strom und Gas liefern die Energie für unseren Alltag und ein lebenswertes Leben. Die Energie Steiermark unterstützt Menschen in sozialen Notlagen.Mit dem extra ins Leben gerufenen Sozial-Tarif wollen wir auch in herausfordernden Zeiten ein verlässlicher Partner sein. Darüber hinaus gibt es Unterstützungen des Bundes, wie zum Beispiel die Strompreisbremse und den Netzkostenzuschuss.

Was ist der Sozial-Tarif für sozial bedürftige Kundinnen und Kunden?

Die Energie Steiermark Kunden GmbH bietet zu Gunsten benachteiligter und von Energiearmut betroffener Privatkundinnen und Privatkunden freiwillig einen Sozial-Tarif an, der im Vergleich zu aktuellen Tarifen erhebliche Vergünstigungen aufweist und nicht die aktuellen Aufbringungskosten für Energie zur Versorgung von Neukundinnen und Neukunden abdeckt. Sie können unter Einhaltung aller Voraussetzungen einen von Ihnen ausgefüllten Antrag auf den vergünstigten Sozial-Tarif stellen. Alle Informationen über das entsprechende Preismodell finden Sie hier. Das Antragsformular sowie das Preismodell liegen auch in unseren Kunden-Center für eine Antragstellung vor Ort für Sie auf.

Wer ist berechtigt?

Prüfen Sie bitte zuerst anhand der untenstehenden Bedingungen für die Gewährung des Sozial-Tarifes, ob sie berechtigt sind.

Download Antrag

Laden Sie sich unter nachfolgendem Link den Antrag herunter: Downloadlink Antrag

E-Mail an service(at)e-steiermark.com

Bitte senden Sie den Antrag gemeinsam mit dem Nachweis der „Rundfunkgebühren-Befreiung“ an folgende E-Mail-Adresse: service@e-steiermark.com

Sind Sie berechtigt den Sozial-Tarif zu beantragen?

Bedingungen für die Gewährung des Sozial-Tarifes sind:

  • die Antragstellerin bzw. der Antragsteller des Energieliefervertrages muss einen Nachweis der Bedürftigkeit vorlegen, vorzugsweise mittels einer „Rundfunkgebühren-Befreiung“ 
  • die zu beliefernde Anlage befindet sich am Hauptwohnsitz der Antragstellerin bzw. des Antragstellers 
  • der Hauptwohnsitz der Antragstellerin bzw. des Antragstellers ist in der Steiermark
  • die Belieferung erfolgt zur Deckung des Energiebedarfs der Antragstellerin bzw. des Antragstellers 
  • der Verbrauch übersteigt den durchschnittlichen Haushaltsverbrauch für Strom ohne Heizenergie von 3.500 kWh / Jahr und für Gas von 15.000 kWh / Jahr nicht wesentlich
  • der Energiebezug erfolgt ausschließlich zu nicht-gewerblichen Zwecken


Sofern Sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, sind Sie berechtigt, einen Antrag zu stellen. Bitte senden Sie diesen gemeinsam mit dem Nachweis der „Rundfunkgebühren-Befreiung“ an folgende E-Mail-Adresse: service(at)e-steiermark.com. Die Energie Steiermark Kunden GmbH behält sich vor, das Stromlieferverhältnis zu den Bedingungen des Sozial-Tarifes zu kündigen, insbesondere wenn die Voraussetzungen für die Gewährung nicht mehr vorliegen, und den Sozial-Tarif anzupassen, dies unbeschadet der Bestimmungen des § 80 ElWOG. Die Gewährung des Sozial-Tarifes erfolgt unbeschadet der gesetzlichen Regelungen über das Recht auf Grundversorgung.

Haben Sie keine Rundfunkgebühren-Befreiung? 

Falls Sie noch keine „Rundfunkgebühren-Befreiung“ beziehen, haben Sie die Möglichkeit, diese auf der Webseite der GIS Gebühren Info Service GmbH zu beantragen. Dort finden Sie auch weiterführende Informationen zur „Rundfunkgebühren-Befreiung“ und eine Anleitung, wie Sie diese beantragen können.

Grundversorgung

Was ist Grundversorgung und wie kann sie beantragt werden? 

Die sogenannte Grundversorgung beschreibt die gesetzliche Verpflichtung des von Ihnen kontaktierten Energielieferanten, Sie mit Strom oder Gas zu beliefern. Solange Sie die Rechnungen aus der Grundversorgung und die Rechnungen für die Netznutzung bezahlen, muss Ihre Energiebelieferung gewährleistet werden (Ihre Anlage darf nicht abgeschaltet werden). Grundversorgung können Sie bei jedem Lieferanten in Anspruch nehmen, der im jeweiligen Bundesland Kundinnen und Kunden mit Strom bzw. in Österreich mit Gas versorgt. Sie können sich auch bei uns auf Grundversorgung berufen, indem Sie einen unserer Tarife abschließen.

Welche Tarife stehen Ihnen zur Verfügung?

Verbraucherinnen und Verbraucher im Sinne des KSchG (Privatkundinnen und Privatkunden bzw. Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer), die in der Steiermark ansässig sind, haben die Möglichkeit, sich auf Grundversorgung zu den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Strom bzw. Gas zu berufen. Die Tarife, die für Privatkundinnen und Privatkunden bei Grundversorgung in Kraft treten, finden Sie hier. Jene Tarife, die für Kleinunternehmen bei Grundversorgung angewendet werden, finden Sie auf unserer Webseite für Strom und Gas.