Grundversorgung

Sozial-Tarif

Strom und Gas liefern die Energie für unseren Alltag und ein lebenswertes Leben. Die Energie Steiermark unterstützt Menschen in sozialen Notlagen proaktiv mit einem vergünstigten Energiezugang in schwierigen Situationen. Mit dem extra ins Leben gerufenen Sozial-Tarif, wollen wir auch in herausfordernden Zeiten ein verlässlicher Partner sein. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Unterstützungen des Bundes, wie zum Beispiel den 150 Euro Energiekostenausgleich, die Strompreisbremse, sowie den Netzkostenzuschuss.

Was ist der Sozial-Tarif für sozial bedürftige Kundinnen und Kunden?

Die Energie Steiermark Kunden GmbH bietet zu Gunsten benachteiligter und von Energiearmut betroffener Privatkundinnen und Privatkunden freiwillig einen Sozial-Tarif an, der im Vergleich zu aktuellen Tarifen erhebliche Vergünstigungen aufweist und nicht die aktuellen Aufbringungskosten für Energie zur Versorgung von Neukundinnen und Neukunden abdeckt. Sie können unter Einhaltung aller Voraussetzungen einen von Ihnen ausgefüllten Antrag auf den vergünstigten Sozial-Tarif stellen. Alle Informationen über das entsprechende Preismodell finden Sie hier. Das Antragsformular sowie das Preismodell liegen auch in unseren Kunden-Center für eine Antragstellung vor Ort für Sie auf.

Sind Sie berechtigt den Sozial-Tarif zu beantragen?

Bedingungen für die Gewährung des Sozial-Tarifes sind:


Sofern Sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, sind Sie berechtigt einen Antrag zu stellen. Bitte senden Sie diesen gemeinsam mit dem Nachweis der „Rundfunkgebühren-Befreiung“ an folgende E-Mail-Adresse: service@e-steiermark.com. Die Energie Steiermark Kunden GmbH behält sich vor, das Stromlieferverhältnis zu den Bedingungen des Sozial-Tarifes zu kündigen, insbesondere wenn die Voraussetzungen für die Gewährung nicht mehr vorliegen, und den Sozial-Tarif anzupassen, dies unbeschadet der Bestimmungen des § 80 ElWOG. Die Gewährung des Sozial-Tarifes erfolgt unbeschadet der gesetzlichen Regelungen über das Recht auf Grundversorgung.

Haben Sie keine Rundfunkgebühren-Befreiung? 

Falls Sie noch keine „Rundfunkgebühren-Befreiung“ beziehen, haben Sie die Möglichkeit diese auf der Webseite der GIS Gebühren Info Service GmbH zu beantragen. Dort finden Sie auch weiterführende Informationen zur „Rundfunkgebühren-Befreiung“ und eine Anleitung, wie Sie diese beantragen können.

Grundversorgung

Was ist Grundversorgung und wie kann sie beantragt werden? 

Die sogenannte Grundversorgung beschreibt die gesetzliche Verpflichtung des von Ihnen kontaktierten Energielieferanten, Sie mit Strom oder Gas zu beliefern. Solange Sie die Rechnungen aus der Grundversorgung und die Rechnungen für die Netznutzung bezahlen, muss Ihre Energiebelieferung gewährleistet werden und Ihre Anlage darf nicht abgeschaltet werden. Grundversorgung können Sie bei jedem Lieferanten in Anspruch nehmen, der im jeweiligen Bundesland Kundinnen und Kunden mit Strom bzw. in Österreich Kundinnen und Kunden mit Gas versorgt. Sie können sich auch bei uns auf Grundversorgung berufen, indem Sie einen unserer Tarife abschließen.

Welche Tarife stehen Ihnen zur Verfügung?

Verbraucherinnen und Verbraucher im Sinne des KSchG (Privatkundinnen und Privatkunden bzw. Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer), die in der Steiermark ansässig sind, haben die Möglichkeit, sich auf Grundversorgung, zu den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Strom bzw. Gas zu berufen. Die Tarife, die für Privatkundinnen und Privatkunden bei Grundversorgung in Kraft treten, finden Sie hier. Jene Tarife, die für Kleinunternehmen bei Grundversorgung angewendet werden, finden Sie auf unserer Webseite für Strom und Gas.