Häufige Fragen - Muss ich den Teilzahlungsbetrag 12 Mal im Jahr einbezahlen?

Muss ich den Teilzahlungsbetrag 12 Mal im Jahr einbezahlen?

Nein, der Teilzahlungsbetrag wird von uns nur 11 mal im Jahr in Rechnung gestellt. Im 12. Monat bekommen Sie Ihre Jahresabrechnung, in der wir gegenüberstellen, wieviel Sie bereits bezahlt haben und wie hoch Ihr tatsächlicher Energieverbrauch war. Dementsprechend kann hier eine Gutschrift oder eine Nachzahlung entstehen.

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