Wir sind die Energie Steiermark. Offizieller Partner einer grünen Welt. Daher fördert die Energie Steiermark gemeinsam mit dem Land Steiermark den Umstieg auf umweltfreundliche Fernwärme.
Entscheiden Sie sich jetzt für ein umweltfreundliches Heizungssystem und tragen Sie dazu bei, den Feinstaub zu reduzieren. Wir helfen Ihnen dabei: Alle, die sich jetzt für Fernwärme entscheiden, bekommen bis zu 1.500 Euro Förderung.
Schon weit über 10.000 Anlagen wurden im Rahmen der Förderaktionen umgestellt. Dies bringt pro Jahr eine (Fein-)Staubeinsparung von über 35.000 kg!
Ein- und Zweifamilienwohnhäuser | EUR 1.500,00 |
Mehrfamilienhaus mit bis zu 4 Wohnungen | EUR 700,00 |
Mehrfamilienhaus mit bis zu 20 Wohnungen | EUR 600,00 |
Mehrfamilienhaus mit über 20 Wohnungen | EUR 350,00 |
Im Falle eines Neubaus erfolgt die Förderung ausschließlich bei Ein-/Zweifamilienwohnhäusern. Bei Mehrfamilienhäusern verstehen sich die Förderbeträge je Wohneinheit. Maximale Bruttoförderbeträge je Wohneinheit, bei Umstellung auf Fernwärme.
Nutzen Sie unser Fernwärmeportal und informieren Sie sich über Produkte und Services.
Für individuelle Fragen können Sie gerne auch persönlich mit uns in Kontakt treten, senden Sie uns ein E-Mail an waerme(at)e-steiermark.com oder rufen Sie uns unter der kostenlosen Serviceline 0800 80 80 20 an.
Bei unerwarteten Ausfällen Ihrer Fernwärmeversorgung erreichen Sie uns täglich von 0-24 Uhr. Bitte geben Sie die PLZ Ihrer Anlagenadresse ein um Ihre regionale Notrufnummer zu erhalten:
Bei der Errichtung des Fernwärmehausanschlusses wird ein einmaliger anteiliger Investitionskostenzuschuss für den Anschluss an das Fernwärmenetz verrechnet. Die Höhe dieses Zuschusses richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten und der prognostizierten Wärmelast Ihres Objektes. Jeder Hausanschluss wird von uns individuell berechnet, damit garantieren wir eine höchstmögliche Berücksichtigung Ihrer örtlichen Situation und Bedarfsprognose.
Der Arbeitspreis wird für Ihren Wärmeverbrauch (1.000 kWh = 1 MWh) verrechnet. Die Ermittlung des Wärmeverbrauches erfolgt mit einem geeichten Wärmemengenzähler und wird üblicherweise einmal jährlich abgelesen.
Der Leistungspreis ist das Entgelt für die Leistungsbereitstellung. Bemessungsgrundlage ist der eingestellte Verrechnungsanschlusswert (VAW) in Kilowatt (kW). Der benötigte VAW richtet sich nach Art und Höhe des Wärmebedarfes Ihres Objektes.
Abhängig vom Versorgungsgebiet umfasst der Messpreis oder die Zählermiete die Kosten für die Bereitstellung, Wartung, Eichung, Ablesung oder auch die Abrechnung der Wärmezähler. Der eingebaute Wärmezähler ist im Eigentum der Energie Steiermark Wärme GmbH. Die gesetzlich erforderliche Eichung, derzeit alle 5 Jahre, wird ebenfalls von der Energie Steiermark Wärme GmbH durchgeführt.
PREISBLATT BAD AUSSEE
PREISBLATT BIRKFELD
PREISBLATT NEUBERG
PREISBLATT MURAU
PREISBLATT WEITERE GEBIETE
PREISBLATT NEBENLEISTUNGEN
PREISBLATT WKS und WVS
Allgemeine GeschäftsbedingungenBrennstoffmix Fernwärme Regionen