Um die stark gestiegenen Energiekosten abzufedern, hat die österreichische Bundesregierung diverse Maßnahmenpakete beschlossen. Sie finden nachfolgend eine Übersicht zur Strompreisbremse für Haushalte, zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen, zum 150 Euro Energiekostenausgleich sowie zum Stromkostenzuschuss für Landwirte.
Zudem gibt es mit dem Sozial-Tarif der Energie Steiermark eine weitere Unterstützung, die unter gewissen Umständen in Anspruch genommen werden kann.
Die Strompreisbremse – auch Stromkostenbremse oder Stromkostenzuschuss genannt – soll österreichische Haushalte aufgrund der aktuellen Preissteigerungen bei Strom entlasten und gleichzeitig Anreize zum Stromsparen schaffen. Die Strompreisbremse ist mit 1.12.2022 in Kraft getreten. Anspruch haben natürliche Personen, die einen Stromliefervertrag für Haushalts-Zählpunkte haben.
Der Energiekostenzuschuss soll die Belastungen durch Mehraufwendungen für den Energieverbrauch von (energieintensiven) Unternehmen reduzieren. Die Voraussetzungen, den formalen Ablauf sowie eine Berechnungshilfe finden Sie auf der nachfolgenden Website des Austria Wirtschaftsservice (AWS).
Der Stromkostenzuschuss für Landwirte wurde als Ausgleich für die stark gestiegenen Betriebsmittelkosten von der Bundesregierung beschlossen. Die zuständige Abwicklungsstelle ist die Agrarmarkt Austria (AMA). Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website der Landwirtschaftskammer Steiermark.
150 Euro Energiekostenausgleich
Die österreichische Bundesregierung gewährt unter gewissen Kriterien jedem österreichischen Haushalt einen einmaligen Energiekostenzuschuss in Höhe von 150 Euro. Dieser wird automatisch bei Ihrer nächsten Jahres- oder Endabrechnung abgezogen.
Sozial-Tarif und Grundversorgung
Die Energie Steiermark Kunden GmbH bietet zu Gunsten von Energiearmut betroffenen Privatkundinnen und Privatkunden freiwillig einen Sozial-Tarif an, der im Vergleich zu aktuellen Tarifen erhebliche Vergünstigungen aufweist.