Um die stark gestiegenen Energiekosten abzufedern, hat die österreichische Bundesregierung diverse Maßnahmenpakete beschlossen. Sie finden nachfolgend eine Übersicht zur Strompreisbremse für Haushalte, zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen, zum 150 Euro Energiekostenausgleich sowie zum Stromkostenzuschuss für Landwirte.
Zudem gibt es mit dem Sozial-Tarif der Energie Steiermark eine weitere Unterstützung, die unter gewissen Umständen in Anspruch genommen werden kann.
Die Strompreisbremse – auch Stromkostenbremse oder Stromkostenzuschuss genannt – entlastet österreichische Haushalte seit 1.12.2022 aufgrund der Preissteigerungen bei Strom. Anspruch haben natürliche Personen, die einen Stromliefervertrag für Haushalts-Zählpunkte haben. Der Stromkostenrgänzungszuschuss, der von 1. Juni 2023 bis 31. Dezember 2024 in Kraft tritt, unterstützt überdies Haushalte mit mehr als drei Personen.
Der Energiekostenzuschuss soll die Belastungen durch Mehraufwendungen für den Energieverbrauch von (energieintensiven) Unternehmen reduzieren. Die letzte Änderung des Stromkostenzuschussgesetzes ermöglicht, dass Gewerbetreibende, die bisher noch nicht vom Gesetz umfasst waren, den Stromkostenzuschuss für ihren Haushaltsstromverbrauch in bestimmten Fällen beziehen können.
Der Stromkostenzuschuss für Landwirte wurde als Ausgleich für die stark gestiegenen Betriebsmittelkosten von der Bundesregierung beschlossen. Die letzte Änderung des Stromkostenzuschussgesetzes ermöglicht, dass Landwirte, die bisher noch nicht vom Gesetz umfasst waren, den Stromkostenzuschuss für ihren Haushaltsstromverbrauch in bestimmten Fällen beziehen können.
150 Euro Energiekostenausgleich
Die österreichische Bundesregierung gewährt unter gewissen Kriterien jedem österreichischen Haushalt einen einmaligen Energiekostenzuschuss in Höhe von 150 Euro. Dieser wird automatisch bei Ihrer nächsten Jahres- oder Endabrechnung abgezogen.
Sozial-Tarif und Grundversorgung
Die Energie Steiermark Kunden GmbH bietet zu Gunsten von Energiearmut betroffenen Privatkundinnen und Privatkunden freiwillig einen Sozial-Tarif an, der im Vergleich zu aktuellen Tarifen erhebliche Vergünstigungen aufweist.