Aktuelle Information

CO2 Bepreisung

Seit 01. Jänner 2025 erfolgt die Verrechnung der CO2-Bepreisung nunmehr nicht durch den Netzbetreiber, sondern durch den Energielieferanten.

Hier finden Sie weiterführende Informationen.

Ab wann gilt die CO2-Bepreisung für uns als Erdgaslieferanten?

Mit 01. Jänner 2025 trat aufgrund des Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetzes 2022 (NEHG 2022) eine Änderung in Kraft. Die Verrechnung der CO2-Bepreisung erfolgt nunmehr nicht durch den Netzbetreiber, sondern durch den Energielieferanten.

Was ist die rechtliche Grundlage für die CO2-Bepreisung?

Die CO2-Bepreisung in Österreich basiert auf dem Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetz (NEHG) 2022. Dieses Gesetz regelt die Einführung eines nationalen CO2-Preises, der auf fossile Brennstoffe erhoben wird, um die Emissionen von Treibhausgasen zu reduzieren und die Klimaziele des Landes zu erreichen. Das NEHG 2022 sieht vor, dass ab dem 01. Januar 2025 die Erdgaslieferanten die primären Schuldner der CO2-Bepreisung sind.

Im Rahmen des NEHG 2022 wird der CO2-Preis vierteljährlich von der zuständigen Behörde festgelegt und im Nationalen Emissionsinformationssystem (NEIS) veröffentlicht. Der Fixpreis für das Jahr 2026 beträgt 55 Euro pro Tonne CO2. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass die CO2-Bepreisung transparent und nachvollziehbar ist.

Wie hoch ist der CO2-Preis im Jahr 2026?

Für das Jahr 2026 ist ein Fixpreis von 55 Euro pro Tonne CO2 vorgesehen. Diese Preise werden vierteljährlich von der zuständigen Behörde festgelegt und können im NEIS-System eingesehen werden.

Wie wird der CO2-Preis festgelegt?

Die CO2-Preise werden vierteljährlich von der zuständigen Behörde festgelegt. Diese Informationen können im NEIS-System eingesehen werden. Der Fixpreis für 2026 beträgt 55 Euro pro Tonne CO2.

Wie wird die CO2-Bepreisung auf meinen Gasverbrauch angewendet?

Ein Beispiel für die Berechnung der CO2-Kosten:

  •  Jahresverbrauch eines durchschnittlichen Haushalts: 15.000 kWh
  •  Umrechnungsfaktor der Menge vom Brennwert (GCV) auf den unteren Heizwert (NCV): 0,902
  •  Umrechnung kWh in TJ: 1kWh = 0,0000036 TJ
  •  Kosten CO2/to für das Jahr 2025: 55 Euro/to 
  •  Emissionsfaktor (EF) in to CO2/TJ für Erdgas (Stand 18.11.2025): 55,6

 

Berechnung der CO2 Kosten bei einem durschnittlichen Haushaltsverbrauch von 15.000 kWh:

  • Umrechnung der Menge auf den unteren Heizwert mit Faktor 0,902: 13.530 kWh (= 15.000 kWh x 0,902)
  • Umrechnung Jahresverbrauch von kWh in TJ: 0,0487 TJ (= 13.530 kWh * 0,0000036)
  • Berechnung Menge CO2 in Tonnen: 2,737 t CO2 (= 56,2 t CO2/TJ * 0,0487 TJ)
  • Berechnung Kosten CO2 in EUR (exkl. USt): 150,532 EUR ( = 55 €/t * 2,737 t)
  • Berechnung Kosten CO2 in c/kWh: 1,004 c/kwh (=(150,532 € * 100)/15.000 kWh)

 

Berechnungsstand: 18.11.2025
Quelle Emissionsfaktor: www.bmluk.gv.at/themen/klima-und-umwelt/klima/eu_emissionshandel/anlagen/erdgas.html

Was bedeutet die CO2-Bepreisung für meine Gasrechnung?

Seit 2025 werden die CO2-Kosten von uns als Erdgaslieferanten erhoben, anstatt von den Netzbetreibern. Es handelt sich dabei nicht um zusätzliche Mehrkosten, sondern um eine Umverteilung der bestehenden Kosten. Von 2025 auf 2026 ergeben sich für die Kunden keine Mehrkosten, da es keinen Anstieg des CO2-Preises gab.

Wie sieht die CO2-Bepreisung in anderen EU-Ländern aus?

Der CO2-Preis in Österreich liegt 2025 bei 55 Euro pro Tonne, was im mittleren Bereich im Vergleich zu anderen EU-Ländern liegt. In Schweden liegt der CO2-Preis bereits über 100 Euro pro Tonne, während er in Deutschland bei etwa 55 bis 60 Euro pro Tonne liegt. Österreich orientiert sich damit an einem moderaten Niveau gegenüber Ländern mit höheren Steuersätzen.

Sie haben noch Fragen? Auf www.e-steiermark.com/hilfe-kontakt finden Sie Informationen zu häufigen Themen und alle Kontaktmöglichkeiten zu uns.