Energiekostenausgleich

Im Überblick

Energiekostenausgleich

Um den stark gestiegenen Energiekosten entgegenzuwirken, gewährt die Bundesregierung unter gewissen Kriterien jedem österreichischen Haushalt einen einmaligen Energiekostenzuschuss in Höhe von 150 Euro. Dieser wird automatisch bei Ihrer nächsten Jahres- oder Endabrechnung abgezogen. Wenn Ihre Jahresabrechnung vor dem Erhalt des Gutscheins durch die Bundesregierung erstellt wurde, kann eine Verbuchung aufgrund rechtlicher Vorgaben erst im Folgejahr stattfinden.

Häufig gestellte Fragen zum Energiekosten-Gutschein:

Unter welchen Voraussetzungen kann der Gutschein eingelöst werden?
Der Gutschein kann eingelöst werden, solange:

  • Sich Ihr Hauptwohnsitz zumindest an einem Tag im Zeitraum von 15. März 2022 bis 30. Juni 2022 in Österreich befindet
  • Sie ein zahlender Kunde bei einem österreichischen Stromlieferanten sind und solange
  • Ihre Einkünfte eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreiten

 

 

Wie hoch ist die Einkunftsgrenze?
Der Gutschein kann nicht eingelöst werden, falls Sie die folgenden Einkunftsgrenzen überschreiten:

  • Einpersonenhaushalt: 55.000 Euro pro Jahr
  • Mehrpersonenhaushalt: 110.000 Euro pro Jahr (die Grenze bezieht sich auf alle Einkünfte der über 18-jährigen Person mit Hauptwohnsitz)

 

 

Welche Angaben müssen am Gutschein gemacht werden?
Um den Gutschein einlösen zu können, werden folgende Informationen benötigt:

  • Ihre vollständige Zählpunktnummer bzw. Zählpunkt (finden Sie auf Ihrer letzten Rechnung bzw. im Kundenportal)
  • Ihre Kundendetails des Stromlieferanten (finden Sie auf Ihrer letzten Rechnung bzw. im Kundenportal): Nachname, Vorname, Geburtsdatum sowie E-Mail-Adresse und Telefonnummer (für allfällige Rückfragen)
  • Firmenname Ihres Stromlieferanten
  • Bestätigung, dass Sie diejenige Person sind, die den Vertrag mit dem Stromlieferanten abgeschlossen hat
  • Bestätigung, dass die Jahreseinkünfte unter der Höchstgrenze liegen

 

 

Wo kann der Zählpunkt gefunden werden?
Die Zählpunktnummer bzw. der Zählpunkt kann auf Ihrer letzten Rechnung oder im Kundenportal unter dem Menüpunkt „Produktdetails“ gefunden werden. Haben Sie mehrere Anlagen, so können Sie im Menü darüber zwischen Ihren Anlagen umschalten.

 

 

Ich habe meinen Gutschein bereits eingelöst. Warum wurde mein Energiebonus noch nicht berücksichtigt?
Sollten Sie bezugsberechtigt sein und Ihren Gutschein eingelöst haben, wird der Betrag in Höhe von 150 Euro automatisch bei Ihrer nächsten Jahres- oder Endabrechnung abgezogen. Falls Sie erst kürzlich Ihre Jahresabrechnung erhalten haben, so wird der Gutschein im Folgejahr berücksichtigt. Der Gutschein verfällt also nicht.

 

 

Wo finde ich den Energiekostenausgleich auf meiner Rechnung?
Sollte Ihr Energiekostenausgleich berücksichtigt worden sein, finden Sie diesen wie nachfolgend dargestellt auf Ihrer Rechnung.

 

 

Sie haben noch weitere Fragen zum Energiekosten-Gutschein?
Unter der Telefonnummer 050 233 798 erreichen Sie die kostenlose Energiekostenausgleich-Hotline (Mo-Fr von 9-18 Uhr).