Planung Photovoltaik-Anlage

Ihr Photovoltaik-Leitfaden

Photovoltaik: Von der Planung bis zur Inbetriebnahme

Schritt für Schritt zu mehr Unabhängigkeit, geringeren Energiekosten und einer lebenswerten Umwelt. Wir begleiten Sie mit unserem PV-Leifaden. In diesem Artikel finden Sie alle Informationen, die bei der Planung Ihrer PV-Anlagen nützlich sein können.

1  Photovoltaik-Anlage planen

Ihr Ansprechpartner: Energielieferant

Der Beginn der Planung der PV-Anlage macht ab dem Zeitpunkt Sinn, wenn die Vorstellungen für das neue Eigenheim bereits konkreter sind. Folgendes sollte bekannt sein:

  • Baugrundstück (Lage bzw. Adresse)
  • Wie viele Stockwerke wird das Gebäude haben?
  • Welche Art von Dach wird errichtet werden?
  • In welche Richtung wird das Dach ausgerichtet sein?
  • Welches Heizsystem wird angewandt werden?
  • Sind Pool, Sauna, E-Ladestation oder sonstige Verbraucher geplant?

 

Nutzen Sie hierzu am Besten unseren PV-Planer unter www.pvplaner.e-steiermark.com

2  Beratungstermin vereinbaren

Ihr Ansprechpartner: Elektrotechnikunternehmen

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit Ihrem ausgewähltem Elektrotechnikunternehmen. Bei der E1 Wärme GmbH haben Sie folgende Kontaktmöglichkeiten:

Formular PV-Planer

Telefon +43 316 9000-55000

E-Mail  office(at)e-eins.at

Web e-eins.at/photovoltaik

Die VertriebsmitarbeiterInnen führen eine individuelle Beratung vor Ort durch. Alle Gegebenheiten (z.B. Dachbeschaffenheit) werden genau aufgenommen und dokumentiert. Basierend auf den erhobenen Informationen wird Ihr individuelles Angebot erstellt. Idealerweise kann das Angebot direkt vor Ort präsentiert werden. Nach Auftragseingang beginnt der Bearbeitungsprozess.

3 Einspeise-Zählpunkt beantragen

Ihr Ansprechpartner: Netzbetreiber

Damit die Netzstabilität und Sicherheit gegeben ist, muss beim zuständigen Netzbetreiber eine Genehmigung für den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage eingeholt werden. Sobald Nummern des Grundstücks und der Katastralgemeinde bekannt sind, kann ein Ansuchen gestellt werden. Auch der beauftragte PV-Anlagen-Installateur kann mittels erteilter Vollmacht das Ansuchen stellen.   

Jede Erzeugungsanlage benötigt eine eigene Zählpunktnummer, welche auch für Bescheid- und Förderansuchen gebraucht wird. Die Vergabe der Zählpunktnummer stellt jedoch kein Netzanschlusskonzept dar. Beachten Sie, dass je Bezugszählpunkt (Haushalt, Landwirtschaft, etc.) nur eine Überschuss-einspeiseanlage betrieben werden kann.

ACHTUNG: Dies ist noch kein Netzanschlusskonzept.

Im Netzgebiet der Energienetze Steiermark können Sie die Genehmigung hier beantragen.

4 Um Photovoltaik Förderung ansuchen

 

Bevor Sie Ihre Anlage in Betrieb nehmen, können Sie mögliche Förderungen beantragen, um die Errichtung Ihrer Anlage noch wirtschaftlicher zu gestalten. Die Unterstützungen unterteilen sich in Direktförderungen und Tarifförderungen.   

Hier finden Sie weiterführende Links:

  • Gemeindeförderung (Direktförderung): Mehr bei Ihrer Gemeinde

  • Bundesförderung (Direktförderung): Mehr bei Photovoltaik Austria

  • OeMAG Förderung (Tarifförderung): Mehr bei der OeMAG

5  Netzanschlusskonzept erhalten

Ihr Ansprechpartner: Netzbetreiber

Sobald der Einspeisezählpunkt versendet wurde, wird automatisiert die Netzbeurteilung als Voraussetzung für die Übermittlung des Netzanschlusskonzepts eingeleitet; dieses muss nicht separat angefordert werden. Mit dem Netzanschlusskonzept wird Ihnen der technisch geeignete Anschlusspunkt (tgA - Einspeisepunkt) und die entsprechenden Vorgaben für den Betrieb Ihrer geplanten Einspeiseanlage bekannt gegeben. Dieses Konzept ist zwölf Monate gültig. Eine Verlängerung ist einmalig für weitere zwölf Monate möglich. Kundinnen und Kunden des Netzbetreibers Energienetze Steiermark GmbH können dies selbständig über das Einspeiserportal anstoßen. Nach Ablaufen des Netzanschlusskonzepts kann ein erneutes Ansuchen gestellt werden. Eine Ausnahme besteht, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass die Nicht-Fertigstellung der Anlage nicht in Ihrem Verantwortungsbereich liegt und die Anlage in absehbarer Zeit fertiggestellt werden kann.

Um ungewünschte Verzögerungen bei der Inbetriebnahme mit dem Netzbetreiber zu vermeiden, sollte der Einspeisevertrag spätestens bei Montagebeginn abgeschlossen werden. Sie erhalten keine Absage.

6  Anlage errichten

Ihre Ansprechpartner: Elektrotechnikunternehmen & Netzbetreiber

Beachten Sie den im Netzanschlusskonzept bekanntgegebenen technisch geeigneten Anschlusspunkt (tgA) und die sonstigen Vorgaben. Der technisch geeignete Anschlusspunkt wird auf Basis der aktuellen Netzsituation vorgegeben. Abhängig davon können kundenseitig zusätzliche Kosten (beispielsweise für notwendige Netzverstärkungsmaßnahmen) im Zusammenhang mit dem Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage an das öffentliche Verteilnetz entstehen. Die Errichtung und die Fertigmeldung der Anlage (vom konzessionierten Elektrounternehmen bzw. einer Person mit offiziell anerkanntem Befähigungsnachweis für Elektrotechnik) über das Installationsdokument müssen im Zeitraum der Gültigkeit des Netzanschlusskonzepts erfolgen.

7  Installationsdokument übermitteln

Ihre Ansprechpartner: Energielieferant & Elektrotechnikunternehmen

Der Link „zum Installationsdokument“ ist im E-Mail mit dem Netzanschlussdokument enthalten. Das Dokument ist vom konzessionierten Elektriker auszufüllen und sowohl vom Anlagenerrichter als auch vom Anlagenbetreiber zu unterschreiben. Mit dem Installationsdokument wird bestätigt, dass die Anlage gemäß den Vorgaben des Netzanschlusskonzepts errichtet wurde. Am Installationsdokument ist auch der Name des Unternehmens, welches die erzeugte Energie abnehmen soll, einzutragen. Für eine ordnungsgemäße Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage ist eine Anmeldung bei einem Energieabnehmer zwingend erforderlich.

8  Einspeisevertrag abschließen

Ihr Ansprechpartner: Energielieferant

Wenn die Energie Steiermark Kunden GmbH Ihr aktueller Stromlieferant ist oder Sie zur Energie Steiermark wechseln möchten, können Sie den Stromabnahmevertrag „SteirerStrom Sonne“ ganz einfach hier abschließen.

Die Entscheidung sollte spätestens 8 Wochen vor dem Montagetermin der PV-Anlage getroffen werden, um rechtzeitig die entsprechenden Schritte einzuleiten.

9  Anlage in Betrieb nehmen

Ihre Ansprechpartner: Elektrotechnikunternehmen & Netzbetreiber

Nach Übermittlung aller notwendigen Fertigmeldungsunterlagen und Informationen (vor allem im Installationsdokument) an Ihren Netzbetreiber wird der Anmeldevorgang eingeleitet: Der von Ihnen bekanntgegebene Energieabnehmer erhält vom Netzbetreiber einen Belieferungswunsch und übermittelt diesem die Anmeldebestätigung für die Energieabnahme. Erst nachdem diese Anmeldebestätigung elektronisch über die sog. „Marktkommunikation – ENERGYlink“ vom Energieabnehmer beim Netzbetreiber eingelangt ist, ist eine Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage zulässig. Wir informieren Sie, sobald die erforderliche Anmeldebestätigung bei uns eingelangt ist und die Erzeugungsanlage in Betrieb genommen werden darf. Der Netzzugangsvertrag wird vom Netzbetreiber nach Abschluss des Anmeldeverfahrens ausgestellt.

10  Registrierung in der Herkunftsnachweisdatenbank

Herkunftsnachweise ermöglichen es, die Herkunft von Strom aus erneuerbaren Energiequellen nachzuvollziehen. Der Herkunftsnachweis ist ein elektronisches Dokument, das genau anzeigt, aus welcher Anlage eine bestimmte Menge an Strom erzeugt wurde.

Die Registrierung in der Herkunftsnach-weisdatenbank ist erst nach der Inbetrieb-nahme Ihrer PV-Anlage möglich, wenn auch der Netzzugangsvertrag bereits ausgestellt wurde. Sobald Sie den Netzzugangsvertrag erhalten, können Sie die Registrierung veranlassen, sodass die Bearbeitung des Förderantrags der Förderstelle nicht verzögert wird.

Kunden und Kundinnen der Energie Steiermark können ab jetzt in nur drei Schritten ihre Photovoltaik-Anlage in der Herkunftsnachweisdatenbank (HKN) selbst registrieren – direkt über das Energie Steiermark Kundenportal.

Mehr dazu finden sie hier.

Begriffserklärungen

Anlagenname

Der Anlagenname ist ausschlaggebend für die Vertragserstellung. Bei Überschuss-einspeisungsanlagen muss der Anlagen-name des Ansuchens zwingend mit dem Namen des Vertragspartners der Ver-brauchsanlage übereinstimmen. Bei Voll-einspeiseanlagen muss der Anlagenname dem Namen des zukünftigen Vertrags-partners entsprechen.

Anlagenadressen

Die Anlagenadresse ist der Standort der Erzeugungsanlage. Hier ist darauf zu achten, dass die korrekte Grundstücks-sowie Katastralgemeindenummer überein-stimmend mit der Anlagenadresse erfasst werden. Bei angesuchten Überschussein-speiseanlagen muss die Anlagenadresse zwingend mit der Anlagenadresse des angegebenen Verbrauchszählpunktes (Zählpunkt, über den Strom aus dem Netz bezogen wird) übereinstimmen.

Bezugszählpunkt

Die Zählpunktnummer ist die Bezeichnung für den Punkt, an dem Energiemengen (Verbrauch) gezählt werden. Sie ist Ihre individuelle „Ausweisnummer“ für Ihren Stromzähler und entspricht nicht der am Zähler angeführten Zählernummer. Der Bezugszählpunkt beginnt mit AT und besitzt 33 Stellen. Die Zählpunktbezeichnung ist auf Ihrem Netzzugangsvertrag ersichtlich. Je Bezugszählpunkt kann nur eine Über-schusseinspeiseanlagebetrieben werden.

Einspeisezählpunkt

Für den Einbau zugelassene Wechselrichter

Auf der Webseite von „Österreichs Energie“ finden Sie eine Liste aller in Österreich zugelassenen Wechselrichter.

Prüfprotokoll Netzentkupplungsstelle (über 30kVAJ)

Mit dem Prüfprotokoll eines konzessionierten Elektro-Unternehmens (in der Regel Anlagen-errichter) wird die Funktion der Netzentkupp-lung unter Einhaltung aller vom Netzbetreiber vorgeschriebenen Grenzwerte geprüft und bestätigt. Diese Prüfung muss in der Folge regelmäßig erneuert werden. Dies kann vom Netzbetreiber eingefordert werden.

Netzzugangsvertrag

Ein Netzzugangsvertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen dem Netzbetreiber und Netzkunden. Für Ihre Erzeugungsanlage wird ein eigener Netzzugangsvertrag vom Netz-betreiber ausgestellt, in dem alle notwendi-gen Daten wie Anlagenanschrift, installierte Leistung und Zählpunktnummer eingetragen werden. Dieser löst das gültige Netzanschluss-konzept ab. Für die netzneutrale Betriebs-weise wird kein Netzzugangsvertrag erstellt.

Überschusseinspeiseanlage

Die erzeugte Energie wird für den Eigenver-brauch verwendet. Die überschüssige Energie wird in das Netz eingespeist. Beim Ansuchen für eine Überschusseinspeiseanlage ist die Bekanntgabe des zugehörigen Bezugszähl-punkts notwendig. Der Anlagenname der Überschusseinspeiseanlage muss mit dem Namen des Vertragspartners der Bezugs-anlage übereinstimmen.

Volleinspeiseanlage

Die gesamte erzeugte Energie wird über den Netzanschluss in das Netz eingespeist, es wird keine Energie selbst verbraucht.

 

Anlagenbuch bzw. Ersatzanlagenbuch

Das Anlagenbuch wird von Ihrem Anlagen-errichter erstellt und beinhaltet alle not-wendigen allgemeinen und technischen Informationen zu Ihrer Einspeiseanlage. Weiteres werden darin auch die bei der Erst-inbetriebnahme ermittelten Messergebnisse eingetragen. Dem Netzbetreiber ist das Anlagenbuch auf Verlangen vorzuweisen.

Netzanschlusskonzept

Das Netzanschlusskonzept wird vom Netz-betreiber ausgestellt und muss zum Zeit-punkt der Inbetriebnahme gültig sein. Einspeiseanlagen, die nicht am vorgeschrie-benen technischen Anschlusspunkt (tgA -Einspeisepunkt) angeschlossen sind, und/ oder nicht den vorgeschriebenen Richtlinien entsprechen, werden nicht in Betrieb ge-nommen. Jede neu angestoßene Leistungs-änderung hat immer eine Netzrückwirkungs-berechnung zur Folge und löst damit ein neues Netzanschlusskonzept aus. Jedes neue Netzanschlusskonzept ersetzt voll-inhaltlich vorhergehende Netzanschlusskon-zepte zum betreffenden Einspeisezählpunkt.

Installationsdokument

Nach Fertigstellung der Einspeiseanlage bestätigt der Anlagenerrichter (konzessio-nierter Elektriker) die Einhaltung geltender Normen/Vorschriften und Richtlinien mittels eines firmenseitig unterzeichneten und gestempelten Installationsdokument. Das Dokument wird Ihnen via Link im Mail des Netzanschlusskonzepts übermittelt. Es ist vom konzessionierten Elektriker bzw. einer Person mit offiziell anerkanntem Befähi-gungsnachweis für Elektrotechnik auszu-füllen und von diesem und wie auch vom Anlagenbetreiber zu unterschreiben. Das unterschriebene Dokument inkl. Name des gewünschten Energieabnehmers ist per Mail an Ihren Netzbetreiber zu übermitteln.
 

Anlage im Inselbetrieb

Eine Anlage im Inselbetrieb wird dauerhaft vom Stromnetz getrennt. Das bedeutet, dass auch kein Bezug von Strom aus dem Netz erfolgen kann. Bitte beachten Sie den Unterschied zwischen der Betriebsweise Inselbetrieb (dauerhafte Trennung vom Stromnetz) und der Funktion Inselbetriebs-fähig (mögliche Versorgung von Verbrau-chern bei Netzausfall).

Netzneutrale Anlage

Es muss technisch sichergestellt sein, dass es zu keinem Zeitpunkt zu einer Einspeisung in das Stromnetz kommen kann. Erzeugungs-anlagen, welche netzneutral betrieben werden, erhalten keinen Netzzugangsver-trag, da die erzeugte Energie ausschließlich für den Eigenverbrauch vorgesehen ist.

Maximale Engpassleistung

Die Engpassleistung ist die maximale elektrische Leistung, die Ihre Erzeugungs-anlage unter Normalbedingungen in das Netz abgeben, sprich einspeisen, darf. Diese Engpassleistung ist definiert durch den schwächsten Anlagenteil (in Bezug auf die Leistung).

Maximale Modulnennleistung

Sie ist jene Leistung, die von den Photovoltaik-Modulen erzeugt werden kann, entspricht aber nicht der Leistung, die in das Netz eingespeist werden darf. Diese wird durch die Engpassleistung bestimmt. Die Modulnennleistung der Anlage darf beliebig hoch sein. Somit kann auch kundenseitig eine größerer Anlage errichtet werden, solange technisch sichergestellt ist, dass zu keinem Zeitpunkt mehr als die zu diesem Zeitpunkt vertraglich festgesetzte Leistung (Engpassleistung) in das Ortsnetz eingespeist wird. Dies muss über den Wechselrichter begrenzt werden.

Rund um Photovoltaik

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