Alle Informationen zum Sozialtarif
Mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) wurde ein bundesweit einheitlicher Sozialtarif für Strom eingeführt, der ab 1. April 2026 gültig ist. Ziel ist es, Haushalte mit geringem Einkommen gezielt zu entlasten und Energie leistbar zu halten.
Wie funktioniert der Sozialtarif?
Der Sozialtarif ist kein eigener Stromtarif, sondern eine gesetzliche Preisregelung im bestehenden Vertragsverhältnis. Somit muss kein Tarifwechsel durchgeführt werden.
Für anspruchsberechtigte Haushalte gilt:
- Für einen Jahresverbrauch von bis zu 2.900 kWh pro Zählpunkt wird ein Energiepreis (Arbeitspreis inklusive Grundpauschale) von 6 Cent/kWh verrechnet
- Netzentgelte, Steuern und Abgaben sind weiterhin zu entrichten
Für welche Lastprofile gilt der Sozialtarif?
Die Anwendung des Energiepreises von 6 Cent/kWh ist auf folgende standardisierte Lastprofile beschränkt:
Haushalt (H0): Dabei handelt es sich um ein typisches Verbrauchsprofil für Haushalte, deren Verbrauch morgens und abends höher ist.
Haushalt Allgemein (HA): Ähnlich wie H0, jedoch mit einem etwas gleichmäßigeren Verbrauchsverlauf.
Haushalt mit erhöhter Nutzung (HF): Dieses Profil gilt für Haushalte mit höherem oder stärker schwankenden Stromverbrauch.
Landwirtschaft (L0): Typisches Profil für landwirtschaftliche Betriebe. Der Stromverbrauch kann je nach Saison und Betriebsart schwanken.
Gewerbe werktags aktiv (L1): Gilt für Betriebe mit hauptsächlich werktägigem Betrieb.
Gewerbe – durchgehend aktiv (L2): Für Betriebe mit relativ konstantem Stromverbrauch.
Was passiert, wenn mehr als 2.900 kWh pro Jahr verbraucht werden?
Wird das jährliche Verbrauchskontingent von 2.900 kWh überschritten, wird für den darüberhinausgehenden Verbrauch der sogenannte „obere Referenzwert“ verrechnet.
Was ist der obere Referenzwert?
Der obere Referenzwert stellt einen gesetzlich definierten Höchstpreis für elektrische Energie dar.
Das bedeutet: Auch wenn der vertraglich vereinbarte Energiepreis höher ist, darf für den Mehrverbrauch höchstens dieser Referenzwert verrechnet werden.
Wie wird der obere Referenzwert festgelegt?
- Der obere Referenzwert wird vierteljährlich neu ermittelt und am Ende eines jeden Quartals veröffentlicht. Er gilt für das darauffolgende Quartal.
- Berechnung und Veröffentlichung erfolgen durch die Regulierungsbehörde E-Control. Die Entwicklung des oberen Referenzwertes finden Sie am Ende der Seite.
- Die Werte orientieren sich an den aktuellen Entwicklungen am Strommarkt.
Damit wird sichergestellt, dass die Preisobergrenze laufend an das Marktniveau angepasst wird.
Was gilt für andere Zählpunkte im selben Haushalt?
Für Zählpunkte eines begünstigten Haushalts, die nicht unter die genannten Lastprofile fallen, gilt:
- Es darf maximal der obere Referenzwert verrechnet werden
- Eine Anwendung des 6-Cent-Preises erfolgt für diese Zählpunkte nicht
Wer hat Anspruch auf den Sozialtarif?
- wenn, eine Befreiung von der ORF-Beitragspflicht (ehemals GIS-Befreiung) vorliegt
und gleichzeitig - eine der folgenden Leistungen bezogen wird:
- Pflegegeld
- Pension
- Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder AMS-Gesetz
- Sozialhilfe
- Leistungen im Rahmen eines Lehrverhältnisses
- Leistungen aufgrund von Gehörlosigkeit oder schwerer Hörbehinderung
Zusätzlich erforderlich:
- Volljährigkeit
- Hauptwohnsitz am betroffenen Zählpunkt
- Einhaltung der gesetzlichen Einkommensgrenzen
Die Prüfung und Gewährung erfolgt über die OBS (ORF-Beitrags Service GmbH).
Der Vertrag muss nicht umgemeldet werden, solange die für den Sozialtarif berechtigte Person und der Vertragspartner ihren Hauptwohnsitz an derselben Adresse haben.
Wie lange gilt der Sozialtarif?
- Der Sozialtarif gilt für die Dauer der ORF-Beitragsbefreiung
- Bei Wegfall der Voraussetzungen endet der Anspruch automatisch
- Die gesetzliche Grundlage ist aktuell bis 31. März 2036 befristet
Wann und wie wird der Sozialtarif auf der Rechnung berücksichtigt?
- Der Sozialtarif wird nach Bestätigung durch die OBS automatisch berücksichtigt
- Die Berücksichtigung erfolgt auf der nächsten Jahres- oder Endabrechnung, die Verbrauchszeiträume ab dem 1. April 2026 umfasst
Wie erfolgt die Abrechnung beim Sozialtarif?
Zur Sicherstellung einer korrekten Kontingentverrechnung gilt:
- Die Abrechnung erfolgt jährlich (keine monatliche Rechnung möglich)
Welche Stromtarife sind mit dem Sozialtarif möglich?
Der Sozialtarif ist produktunabhängig und kann mit allen angebotenen Stromprodukten kombiniert werden, darunter:
- Fixpreisprodukte
- Variable Tarife
- Spottarif
Welche Einschränkungen gibt es beim Sozialtarif?
Im Zusammenhang mit dem Sozialtarif gelten folgende Einschränkungen:
- Keine Teilnahme an smartCOMMUNITY möglich
- Kein Anspruch auf monatliche Rechnung
Gibt es zusätzliche Unterstützungsleistungen?
Haushalte mit mehr als drei Personen im Haushalt bekommen zusätzlich eine Pauschale in Höhe von:
- 52,50 Euro pro Jahr (ab der 4. Person) für jede weitere Person
Die Berechnung erfolgt auf Basis der im Zentralen Melderegister erfassten Haushaltsgröße und wird durch die OBS an den Energielieferanten übermittelt.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Bei Fragen zur Abrechnung und Anwendung des Sozialtarifs auf der Stromrechnung wenden Sie sich bitte direkt an die Energie Steiermark. Hier geht es zu unseren Kontaktmöglichkeiten.
Bei allen anderen Fragestellungen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle:
- OBS (ORF-Beitrags Service GmbH)
Anspruchsprüfung, Antragstellung, Änderungen (z. B. bei Umzug oder Lieferantenwechsel) - Gemeinde / Meldeamt
Änderungen von Meldedaten (z. B. Haushaltsgröße)
Berechnung und Entwicklung des oberen Referenzwertes
Der obere Referenzwert ermittelt sich als mengengewichteter Durchschnitt der von der European Energy Exchange (EEX) festgelegten Abrechnungspreise für den nächsten darauffolgenden Quartalsfuture für Grundlast- und Spitzenlastenergie in einem Verhältnis von 80 % (Baseload Quarter Future) zu 20 % (Peakload Quarter Future). Für die Ermittlung sind die entsprechenden Notierungen der letzten fünf Börsenhandelstage des unmittelbar vorangegangenen Quartals heranzuziehen (gerundet auf die zweite Nachkommastelle).
Der obere Referenzwert für das 2. Quartal 2026 beträgt: 88,45 Euro/MWh bzw. 8,85 Cent/kWh
