Strom einfach teilen

Peer-to-Peer Stromhandel

Neu ab Oktober 2026: Selbst erzeugter erneuerbarer Strom (z.B. aus Ihrer Photovoltaik-Anlage) kann nun direkt verschenkt oder verkauft werden. Mittels sogenannter Peer-to-Peer-Verträge (P2P) können Sie Ihren überschüssigen PV-Strom an Nachbarn, Familienmitglieder oder lokale Unternehmen weitergeben. Die Abwicklung läuft über digitale Plattformen bzw. den für Sie zuständigen Netzbetreiber.

Im Überblick

Die wichtigsten Fakten zum P2P-Stromhandel

  • Ein Peer-to-Peer Stromvertrag ermöglicht es zwei oder mehreren Personen, selbst erzeugten, erneuerbaren Strom direkt miteinander zu teilen. Die Konditionen dafür bestimmen Sie selbst und die physische Lieferung läuft über das bestehende Stromnetz.
  • Weniger Formalität, mehr Freiheit: Der Vertrag zwischen Erzeuger(n) und Abnehmer(n) ist die Basis. Im Vergleich zu Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEGs) ist die Gründung eines Vereins bzw. einer juristischen Person nicht erforderlich.
  • Mit Oktober 2026 schafft das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) erstmals einen klaren rechtlichen Rahmen für P2P-Verträge in Österreich. Ab 5. Oktober 2026 ist dies vorübergehend nur zwischen Zählpunkten möglich, die dem selben Netzbetreiber zugeordnet sind. Mit April 2027 folgt dann voraussichtlich die netzgebietsübergreifende bzw. österreichweite Umsetzung. 
  • Der Reststrom wird wie gewohnt über Ihren bestehenden Stromlieferanten abgedeckt, ein P2P-Vertrag ändert daran nichts. Sie können Ihren Stromlieferanten frei wählen - passende Stromtarife der Energie Steiermark finden Sie hier.

 

So funktioniert es

Um als Erzeuger oder Abnehmer am Peer-to-Peer Stromhandel teilzunehmen, sind die folgenden Schritte notwendig.

Technische Voraussetzungen prüfen

Alle Teilnehmenden benötigen grundsätzlich einen funktionstüchtigen Smart Meter, d. h. 15-Minuten-Auslesung (IME-Modus / Viertelstundenwerte) sowie einen bestehenden Stromliefervertrag bzw. -abnahmevertrag.

Den P2P-Vertrag abschließen

Mit dem Handelspartner Ihrer Wahl (z.B. Nachbar, Familienmitglied) sammeln Sie alle relevanten Daten wie z.B. die betroffenen Zählpunkte und einigen sich auf die Rahmenbedingungen (Preise, Aufteilung und Abrechnung). Eine Mustervorlage P2P-Vertrag finden Sie hier zum Download.

Auf einer P2P-Plattform registrieren

Im nächsten Schritt registrieren Sie sich auf EB Utilities (www.ebutilities.at), der gemeinsamen Plattform der Netzbetreiber, die laufend überarbeitet und verbessert wird. Zusätzlich ist eine Anmeldung bei EDA (www.eda.at) erforderlich - dem Portal für Energie-Daten-Austausch.

Strom im P2P-Modell teilen

Richten Sie nun die Datenfreigabe sowie die Regeln für Aufteilung und Abrechnung ein. Die Abwicklung kann hier selbstständig erfolgen oder über einen Dienstleister/Organisator. Damit der Netzbetreiber weiß, dass der Strom rechnerisch umgeleitet werden muss, muss zudem die P2P-Vereinbarung im Kundenportal Ihres Netzbetreibers hinterlegt werden.

FAQ

Häufige Fragen und Antworten

Ein Peer-to-Peer-Modell unterscheidet sich in zwei wesentlichen Punkten von Energiegemeinschaften: 

  1. Für die Teilnahme ist keine eigene Rechtsform erforderlich. Die gemeinsame Nutzung des Stroms erfolgt auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung zwischen den Beteiligten.
  2. Im Gegensatz zu Energiegemeinschaften ist bei Peer-to-Peer-Verträgen auch eine Gewinnerzielung zulässig.

Ja, P2P-Handel ist laut ElWG nicht auf eine 1:1-Beziehung beschränkt. Ein Erzeuger kann Strom an mehrere Verbraucher (1:n) liefern, ebenso können mehrere Erzeuger mehrere Verbraucher versorgen (n:n). Dabei können natürliche und juristische Personen beteiligt sein.

Die Registrierung und Abwicklung läuft über EB Utilities (www.ebutilities.at) sowie EDA (www.eda.at). Etwaige Datenfreigaben sind im Netzportal des für Sie zuständigen Netzbetreibers vorzunehmen. 

Ihr Energielieferant ist ausschließlich für die Lieferung des Reststroms zuständig.

Aktuell noch nicht. In der 1. Phase mit Start am 05. Oktober 2026 ist das Teilen von Strom technisch nur innerhalb desselben Netzgebiets möglich. Das bedeutet, Erzeuger und Verbraucher müssen denselben Netzbetreiber (z.B. Energienetze Steiermark) nutzen.

In der 2. Phase voraussichtlich ab April 2027 soll dann die netzübergreifende und somit österreichweite Nutzung von P2P-Verträgen freigeschalten werden.

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