Ein Peer-to-Peer-Modell unterscheidet sich in zwei wesentlichen Punkten von Energiegemeinschaften:
- Für die Teilnahme ist keine eigene Rechtsform erforderlich. Die gemeinsame Nutzung des Stroms erfolgt auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung zwischen den Beteiligten.
- Im Gegensatz zu Energiegemeinschaften ist bei Peer-to-Peer-Verträgen auch eine Gewinnerzielung zulässig.


