Wissenswertes
Informationen rund um Energielieferant und Netzbetreiber
Alle, die Strom oder Gas beziehen, benötigen dafür einen Netzbetreiber und einen Energielieferanten. Sicher haben Sie beide Bezeichnungen schon einmal gehört. Doch wer ist wofür zuständig? Wann wende ich mich an wen, um möglichst rasch eine Lösung für mein Anliegen zu erhalten? Diese Fragen beantworten wir im nachfolgenden Artikel.
Die wichtigsten Unterschiede
Ihr Energielieferant (auch Energieversorger oder Energieanbieter genannt) stattet Sie mit dem passenden Strom- oder Gastarif für Ihre Anforderungen aus. Er ist also das Unternehmen, das Strom oder Gas in Ihren Haushalt liefert und ist frei wählbar. Der Energielieferant kann die Energie selbst erzeugen (z.B. in Wasserkraftwerken) oder von anderen Produzenten kaufen und an Endverbraucher weitergeben. Die Tarife und Preise, die Sie erhalten, werden durch die Wettbewerbsbedingungen des Marktes bestimmt.
Der Netzbetreiber ist das Unternehmen, das das Stromnetz oder Gasnetz zur Verfügung stellt. Er ist als Eigentümer der Energienetze für einen sicheren und zuverlässigen Betrieb des Netzes verantwortlich und zuständig für die Instandhaltung sowie Wartung. Zusätzlich gewährt er die korrekte Ablesung des Verbrauchs Ihrer Energieanlage. Sie haben keinen Einfluss darauf, wer Ihr Netzbetreiber ist, da er ortsabhängig ist. Ihre Wohnadresse bestimmt also wer für die Betreibung Ihres Strom- oder Gasnetzes zuständig ist. Die Gebühren für die Nutzung des Netzes werden von der Regulierungsbehörde E-Control festgelegt und oftmals als Serviceleistung vom Energielieferanten bequemerweise gleich mit in Rechnung gestellt.
Wer ist für mein Anliegen zuständig?
Wir als Ihr Energielieferant
Wir sind gerne für Sie da – z.B. wenn es um Tarifberatungen, Rechnungserklärungen, Änderung von Teilzahlungsbeträgen bzw. Zahlungsvarianten, Umzug, und mehr geht.
- Tarifberatungen
- Rechnungserklärungen
- Umzug, An- / Abmeldungen
- Lieferantenwechsel
- Änderungen von Teilzahlungsbeträgen
- Änderung Zahlungsvarianten (z.B. SEPA)
- Energiekostenausgleich
- Stromkostenzuschuss
Weitere Informationen zu unseren Services finden Sie im Hilfe & Kontakt Bereich.
Der Netzbetreiber
Anfragen zu technischen Themen, Störungen, Smart Meter Installationen, Photovoltaik-Einspeisungen oder zur Zählerstands-Bekanntgabe richten Sie bitte an Ihren Netzbetreiber.
- Zählerstandsbekanntgabe
- Störungen
- Leitungsauskunft
- Smart Meter Installation & Funktion
- Keine oder fehlerhafte Verbrauchsdaten
- Photovoltaik-Zusage oder Aktivierung
- Einspeisezählpunkt beantragen
- Ausästung
Ihren Netzbetreiber finden Sie im Kundenportal.
Zusammenfassung
Wir als Ihr Energieversorger statten Sie mit dem passenden Strom- bzw. Gastarif aus. Der Netzbetreiber hingegen stellt das Energienetz zur Verfügung und kümmert sich um alle technischen Themen. Der Überblick über die verschiedenen Zuständigkeiten soll Ihnen dabei helfen, die richtigen Ansprechpartner zu finden und somit unnötige Wartezeiten zu vermeiden. Auf folgendem Infoblatt finden Sie eine Zusammenfassung aller Infos zum Download.