Rechnungserklärung Strom

Rechnungserklärung Strom

Das Übersichtsblatt

Hier finden Sie Informationen zu:

  • Ihren Energiekosten

  • Ihren gesamten Stromkosten (inklusive Netzentgelte, Steuern und Abgaben)

  • Ihrem gesamten Stromverbrauch

  • Ihrem neuen Teilzahlungsbetrag

Rechnungserklärung Strom Übersichtsblatt

Das Rechnungs-Übersichtsblatt im alten Design finden Sie hier:

altes Übersichtsblatt
 

Detailinformationen zur Strom-Jahresabrechnung

Die Preisbestandteile – Energie-, Netzentgelte, Steuern und Abgaben – sind hier zusammengefasst. Zusätzlich stellen wir Ihnen mit der neuen Rechnung einen Verbrauchsvergleich zur Vorperiode zur Verfügung.

Rechnungserklärung Strom Detailinformation

Die Kundeninformation zur Strom-Jahresabrechnung

Hier erfahren Sie

  • Details zur Stromherkunft

  • Tipps und Informationen rund ums Thema Strom

Rechnungserklärung Strom Kundeninformation

Erläuterungen zu Ihrer Jahresabrechnung

Guthaben/Offener Rechnungsbetrag

Falls Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird der offene Betrag von Ihrem Konto abgebucht. Ansonsten erhalten Sie eine Zahlungsanweisung. Ein eventuelles Guthaben wird zur Abdeckung Ihrer Teilzahlungsbeträge verwendet.

Teilzahlungsbeträge

Die Teilzahlungsbeträge werden aufgrund des Vorjahresverbrauchs errechnet. Bei der Jahresabrechnung werden die Teilzahlungsbeträge mit den tatsächlichen Kosten der Jahresabrechnung saldiert. Mit jeder Jahresabrechnung werden die Teilzahlungsbeträge neu errechnet.

Zählpunkt

Einspeise- und/oder Entnahmepunkt, an dem ein Energiefluss zähltechnisch erfasst und registriert wird.

Hoch- bzw. Niedertarif

Tageszeitlich unterschiedliche Tarife. Die genaue Festlegung der Tarifzeiten wird von der Regulierungsbehörde E-Control getroffen.

Ausmaß der Netznutzung

Mit dem Netzbetreiber vereinbarte bzw. tatsächliche in Anspruch genommene Anschlussleistung für den Zählpunkt in kW. NNE = Netznutzungsebene; NVE = Netzverlustebene; NBL = Netzbereitstellungsleistung.

Der Gesamtbetrag für den Bezug elektrischer Energie setzt sich aus den Energieentgelten, den Netzdienstleistungen, den gesetzlich verordneten Abgaben, Zuschlägen und Beiträgen sowie der Umsatzsteuer zusammen. Nur ein Anteil der Gesamtstromkosten – der Energiepreis – unterliegt dem freien Wettbewerb.

Energieentgelte

Grundpreis

Die verbrauchsunabhängige Preiskomponente für Energie.

Verbrauchspreis

Die verbrauchsabhängige Preiskomponente für Energie (pro kWh).

Netzentgelte

Summe aus Netznutzungsentgelt, Netzverlustentgelt und Messleistung. Die Netzdienstleistungen werden von der Energie-Control Kommission verordnet.

Leistungspreis

Die verbrauchsunabhängige Preiskomponente für die Netznutzung.

Netznutzungsentgelt

Abgeltung der Kosten für Errichtung, Ausbau, Instandhaltung und Betrieb des Netzsystems.

Netzverlustentgelt

Beim Energietransport entstehen Netzverluste. Die Kosten für den Einkauf dieser Energie werden dem Netzbetreiber durch das Netzverlustentgelt abgegolten.

Blindstrom

Ist Teil des Netznutzungsentgeltes. Blindleistung wird zum Aufbau von magnetischen Feldern (z. B. in Motoren, Transformatoren) oder elektrischen Feldern (z. B. in Kondensatoren) benötigt. Blindströme belasten die Stromnetze, daher wird der Blindstrom ab einer bestimmten Größe von einem eigens dafür ausgelegten Zähler gemessen und abgerechnet.

Messleistung

Damit werden dem Netzbetreiber jene Kosten abgegolten, die mit der Errichtung und dem Betrieb von Zähleinrichtungen, der Eichung und der Verbrauchsermittlung/Ablesung verbunden sind.

Steuern und Abgaben

Elektrizitätsabgabe

Eine bundesweit geregelte einheitliche Abgabe auf die Lieferung und den Verbrauch elektrischer Energie (pro kWh).

Ökostromförderbeitrag

Bei dem Ökostromförderbeitrag handelt es sich um einen einheitlichen prozentuellen Aufschlag auf das Netznutzungs- (NNE) und Netzverlustentgelt (NVE).

Ökostrompauschale

Die Ökostrompauschale ist neben  dem Ökostromförderbeitrag die zweite Finanzierungskomponente des Ökostromfördersystems, dabei ist ein jährlicher Fixbetrag pro Zählpunkt von allen an das öffentliche Netz angeschlossenen Endverbrauchern zu leisten.

Befreiungen gemäß ÖSG

Alle BezieherInnen des Zuschusses zu den Fernsprechentgelten können sich von der Pflicht zur Entrichtung der Ökostrompauschale und eines jährlich 20 Euro übersteigenden Ökostromförderbeitrags mittels Antrag bei der GIS befreien lassen.

Umsatzsteuer

Falls nicht anders ausgewiesen, sind sämtliche Preisbestandteile umsatzsteuerpflichtig. Die Umsatzsteuer beträgt 20 Prozent.


War diese Seite hilfreich?