Weiterführende Informationen

Monatsrechnung

Mit der Monatsrechnung besteht die Möglichkeit von einer jährlichen Rechnung mit monatlichen Teilzahlungsbeträgen auf eine monatliche Rechnung nach Ihrem persönlichen Verbrauch zu wechseln. Hierbei ist zu beachten, dass aufgrund saisonaler Unterschiede Ihres Stromverbrauchs schwankende Abbuchungsbeträge entstehen können.

 

Wissenswertes

Voraussetzungen

Um von der Jahresrechnung auf die Monatsrechnung umzusteigen, muss bei Ihnen ein intelligentes Messgerät (Smart Meter) verbaut und von Ihrem Netzbetreiber als smart gemeldet sein. Diese Smart Meter senden Ihre Energieverbrauchsdaten entweder in 15-Minuten Intervallen 24 Stunden verzögert (IME) oder einmal pro abgeschlossenen Kalendermonat (IMS), wodurch eine solche monatliche Abrechnung möglich ist. Zusätzliche Informationen zu Smart Meter finden Sie hier.

Sollten Sie Probleme mit Ihrem Smart Meter oder der Identifikation ihres Stromzählers als funktionsfähigen Smart Meter haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem zuständigen Netzbetreiber auf. Die Verantwortung über den Versand Ihrer Energieverbrauchsdaten liegt beim Netzbetreiber.

Weitere Informationen zum Unterschied zwischen Netzbetreibern und Ihrem Energielieferanten finden Sie hier.

Wissenswertes

Wechsel auf Monatsrechnung

Sobald die Voraussetzungen für einen funktionsfähigen Smart Meter erfüllt sind, können Sie jederzeit auf die Monatsrechnung umsteigen. Bereits bei Abschluss eines neuen Stromtarifs haben Sie die Möglichkeit, sich direkt für die monatliche Abrechnung in Form einer elektronischen Rechnung mit praktischem SEPA-Mandat zu entscheiden. Sind Sie bereits Kunde, können Sie die Umstellung unkompliziert über das Kundenportal beantragen. Alle Zählpunkte Ihrer Lieferadresse werden anschließend auf monatliche Abrechnung mit SEPA-Lastschrift und elektronischer Rechnung umgestellt.

Wenn Sie sich für den Wechsel auf Monatsrechnung entscheiden, erhalten Sie zunächst entweder eine Zwischenabrechnung oder eine Endabrechnung, mit der die bisherige Abrechnungsperiode abgeschlossen wird. Nach Ablauf des darauffolgenden vollen Monats erhalten Sie dann Ihre erste monatliche Rechnung.

Hinweis zu dynamischen Tarifen

Wichtig: Wenn Sie sich für einen dynamischen Tarif wie unseren Tarif SteirerStrom Spot entscheiden, werden Sie automatisch auf die Monatsrechnung umgestellt gemäß der gesetzlichen Vorgabe aus dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz. Sie haben immer die Möglichkeit auf eine Jahresrechnung zurück zu wechseln. Hier finden Sie unsere Kontaktmöglichkeiten.

Unterschiede zwischen Monats- und Jahresrechnung

Bei der Monatsrechnung wird jeden Monat eine Rechnung auf Basis ihres tatsächlichen Stromverbrauchs angefertigt. Deswegen kann sie aufgrund von saisonalen Schwankungen niedriger oder höher ausfallen. Der monatliche Rechnungsbetrag kann zum Beispiel beim Betrieb einer Wärmepumpe im Winter höher oder beim Nutzen einer Photovoltaikanlage im Sommer niedriger sein. Damit unterscheidet sie sich grundlegend von der Jahresrechnung, bei der monatlich gleich hohe Teilzahlungsbeträge im Vorhinein vereinbart werden. Dadurch kann bei der Jahresrechnung am Ende der Rechnungsperiode ein Rückstand bzw. ein Guthaben entstehen. Bei der Monatsrechnung kann dies aufgrund der verbrauchsabhängigen, monatlichen Abrechnung nicht passieren.

Während bei der Jahresrechnung weiterhin die Möglichkeit besteht zwischen der postalisch oder elektronisch versendeten Rechnung zu wählen, wird die Monatsrechnung im Sinne der Nachhaltigkeit nur noch per Mail versendet. Dies dient dazu große Mengen an Papier und Ressourcen zu vermeiden.

Bei der Erstellung aller Rechnungen sind wir von der Übermittlung Ihrer Verbrauchsdaten durch Ihren zuständigen Netzbetreiber abhängig. Falls wir keine Verbrauchsdaten erhalten, wird Ihnen die monatliche Rechnung erst zugestellt, sobald uns alle benötigten Daten erreichen. Dadurch kann es unter Umständen zu einer Verzögerung und somit mehreren Rechnungen innerhalb eines Monats kommen.