Aktuelle Informationen

Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG)

Was ist das ElWG?

Mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für den österreichischen Strommarkt weiterentwickelt.
Das betrifft unter anderem Stromerzeuger, Netzbetreiber, Lieferanten und die Regulierungsbehörde.

Ziel des Gesetzes ist es:

  • den Strommarkt transparenter zu gestalten
  • Informationen für Kundinnen und Kunden verständlicher aufzubereiten
  • klare und nachvollziehbare Regeln zu schaffen

 

Als Ihr Energielieferant möchten wir Ihnen verständlich erklären, was sich für Sie konkret ändert.

Wer ist betroffen?

Das ElWG gilt grundsätzlich für alle Stromkundinnen und Stromkunden in Österreich in Haushalten oder Klein- und Mittelunternehmen.

Wichtig für Sie:
Ihr bestehender Stromvertrag bleibt durch das neue Gesetz unverändert.

 

 

Seit wann gilt das ElWG?

  • Erste Teile des ElWG gelten seit 1. Jänner 2026
  • Weitere Regelungen werden schrittweise umgesetzt

 

Weitere Details finden Sie hier.

Ändern sich bestehende Stromverträge?

Ihr aktueller Stromvertrag bleibt grundsätzlich bestehen.

Das heißt für Sie:

  • Vereinbarte Preise, Laufzeiten und Konditionen gelten weiterhin
  • Das Gesetz führt nicht automatisch zu Vertragsänderungen

 

Ausnahmen:

 

Sollten sich bei Ihrem Vertrag Änderungen ergeben, informieren wir Sie schriftlich rechtzeitig und transparent.

Ändert sich der Strompreis durch das ElWG?

Das ElWG selbst legt keine Strompreise fest und führt nicht direkt zu Preisänderungen.

Was sich jedoch ändern kann:

  • Darstellung der Preisbestandteile wird klarer
  • Informationen zu Preisänderungen werden transparenter

 

Sollte es künftig zu einer Preisanpassung kommen, informieren wir Sie rechtzeitig und verständlich.

 

 

Welche Auswirkungen hat das Gesetz für Sie?

Das ElWG stärkt die Information und Übersicht für Kundinnen und Kunden.

Für Sie bedeutet das unter anderem:

  • klarere Darstellung von Tarifen
  • verständlichere Informationen zu Preisen
  • bessere Vergleichbarkeit von Angeboten

 

Ziel ist, Stromangebote leichter verstehen und vergleichen zu können.

Weitere Infos zu Ihren Rechten finden Sie hier.

 

 

Besteht aktuell Handlungsbedarf?

Derzeit besteht kein akuter Handlungsbedarf für Sie.

Unsere Empfehlung:

  • Informieren Sie sich in Ruhe über die Änderungen.
  • Prüfen Sie bei Gelegenheit, ob Ihr Tarif weiterhin zu Ihrem Bedarf passt

 

Sollte für Sie etwas zu tun sein:

  • informieren wir Sie rechtzeitig und
  • unterstützen wir Sie gerne bei Fragen

 

Unsere Kontaktmöglichkeiten finden sie hier.

 

 

Wichtige Änderungen im Überblick

Einige Regelungen werden im Rahmen des ElWG genauer neu gestaltet:

  1. Abrechnung
  2. Sozialtarif und Grundversorgung
  3. SNAP (neue Regelung für Netzkosten)
    • Einführung eines reduzierten Netztarifs Ihres Netzbetreibers zu bestimmten Zeiten.
      Details SNAP
  4. Kundenportal
    • Verbrauchs- und Abrechnungsdaten werden gemäß § 45 zentral im Kundenportal bereitgestellt
  5. Auffangversorgung
    • Mehr Informationen finden Sie hier.