Teilnahmebedingungen Bürgerstrommodell
Geplant ist ein sogenanntes „Bürgerstrommodell“, bei welchem Privatpersonen oder KMU,
- über eine Bezugsanlage (Zählpunkt) in der Gemeinde verfügen,
- einen aufrechten Energieliefer- bzw. -abnahmevertrag mit der Energie Steiermark Kunden GmbH oder der smartENERGY haben,
- auf der Handelsplattform smartCOMMUNITY registriert sind und
- deren Bezugsanlage mit einem Smart Meter ausgestattet ist, der eine Ablesung in 15-Minuten Intervallen gewährleistet,
(Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger) Energie aus regionalen Anlagen der Energie Steiermark Green Power GmbH (GP) ab deren Inbetriebnahme und Abbildung in der smartCOMMUNITY zu den Produktionszeiten der PV-Anlage zu bestimmten Konditionen beziehen können.
Als KMU gelten Unternehmen mit einem Strombezug von unter 100.000 kWh pro Jahr.
Die Energie Steiermark Kunden GmbH ist ein konzernverbundenes Unternehmen der Energie Steiermark Green Power GmbH. Die smartENERGY ist eine Marke der Energie Steiermark Kunden GmbH.
Die smartCOMMUNITY ist eine Plattform der Energie Steiermark Kunden GmbH entwickelt mit Drittanbietern. Die Energie Steiermark Kunden GmbH berechtigt, die smartCOMMUNITY für ihre Kunden zu nutzen. Auf der smartCOMMUNITY können Kundinnen und Kunden, welche selbst Strom erzeugen, die in ihren Stromerzeugungsanlagen nachhaltig erzeugte Energie anderen Kundinnen und Kunden aus der Region zu individuellen Konditionen anbieten. Die smartCOMMUNITY ermöglicht es somit, Strom aus regionalen Anlagen der GP zu einem attraktiven Preis an die Gemeindebürgerinnen und -bürger zu verkaufen.
Um die benötigte Leistung vorab abschätzen und entsprechend disponieren zu können, ist eine Voranmeldung durch die Gemeindebürgerin/den Gemeindebürger in den bei der Gemeinde aufliegenden Formularen erforderlich.
Jede vorangemeldete Gemeindebürgerin/jeder vorangemeldete Gemeindebürger erhält von der GP ein Angebot über die smartCOMMUNITY übermittelt. Die Gemeindebürgerin/der Gemeindebürger kann dieses Angebot annehmen.
Die ENGP als Energielieferant verpflichtet sich zur Energielieferung an Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger für die jeweilige Vertragslaufzeit, längstens jedoch für die Dauer von 10 Jahren ab Vertragsbeginn, zu den im Angebot über die smartCOMMUNITY vereinbarten Konditionen (Energiepreis von € 9ct/kWh netto).
Zu diesem Zweck wird ENGP für die Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger pro Zählpunkt eine maximale PV Leistung von bis zu 2,5 kWp zur Verfügung stellen.
Beispiel: Bei einer zur Verfügung stehenden PV-Leistung von zum Beispiel 450 kWp (dies entspricht einer Anzahl von 180 Zählpunkten) und 60 vorgemerkten Gemeindebürgerinnen und -bürgern werden also mindestens 150 kWp PV-Leistung zur Verfügung gestellt. Wenn sich die Zahl der interessierten und in der smartCOMMUNITY registrierten Zählpunkte (Haushalte) erhöht, wird auch die zur Verfügung gestellte PV Leistung erweitert. Ab Erreichen der maximal zur Verfügung stehenden PV-Leistung kommt es zur Reduktion der pro Zählpunkt angesetzten PV-Bezugsleistung. Bei z.B. 300 Teilnehmern stehen jedem Zählpunkt somit rechnerisch 1,5 kW PV-Leistung zur Verfügung.
Bedingt durch erforderliche technische Maßnahmen ist die Anpassung der via smartCOMMUNITY zur Verfügung gestellten Leistung nur stufenweise möglich. Die technische Anpassung erfolgt jedenfalls im Jahresrhythmus und kann somit für den Einzelnen zu zeitlichen Verzögerungen führen.
Aufgrund der Belieferungslogik der smartCOMMUNITY kann diese Bezugsleistung je nach Angebot (Einlieferung aus der PV-Anlage) und Nachfrage (Anzahl der zu beliefernden Zählpunkte und jeweilige Bezugsleistung) schwanken. Es wird hierbei keine Unterscheidung zwischen Haushalten und Unternehmen getroffen.
Der individuelle Versorgungsgrad je Zählpunkt ist u.a. wesentlich von der Übereinstimmung des Verbrauchsprofils je Bezugszählpunkt sowie des Erzeugungsprofils der PV- Anlage abhängig.
Durch die große Menge an Teilnehmern, sowie die Höhe der zur Verfügung stehenden PV Leistung ist von positiven Effekten für die Versorgung der beteiligten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger auszugehen (Portfolioeffekt).
Die Gemeinschaft ist so angelegt, dass ein Zutritt weiterer Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger während der Vertragslaufzeit möglich ist. Jeder Bezugszählpunkt wird gleichrangig mit verfügbarer PV-Energie versorgt. Eine Änderung der Anzahl der zu beliefernden Bezugszählpunkte führt somit zu einer Veränderung der rechnerisch zuordenbaren, zählpunktbezogenen, maximalen Bezugsleistung.
Für den Fall, dass der von der Statistik Austria verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 (VPI2020) während der jeweiligen Vertragslaufzeit um mehr als 50% steigt, behalten sich die GP bzw. die Energie Steiermark Kunden GmbH ausdrücklich vor, eine entsprechende Preisanpassung vorzunehmen. Der Umfang der Preisanpassung ergibt sich aus dem Verhältnis der Änderung des Jahres-VPI für das vergangene Kalenderjahr vor der Anpassung gegenüber dem Jahres-VPI für das Jahr 2025.
Eine Beendigung des über die smartCOMMUNITY abgeschlossenen Vertrages ist der Gemeindebürgerin/dem Gemeindebürger jederzeit möglich. Darüber hinaus endet dieser bei Wegfall auch nur einer der im 1. Absatz genannten Teilnahmevoraussetzungen sowie auch im Falle des Wegfalls der smartCOMMUNITY.
Es werden explizit keine rechtlichen Garantien für tatsächliche Kosteneinsparungen oder die Lieferung von Mindestmengen abgegeben.
Im Übrigen wird auf die Allgemeinen Bedingungen für die Teilnahme an der smartCOMMUNITY verwiesen.
Der Vollständigkeit halber dürfen wir jedoch ausdrücklich festhalten, dass die Belieferung der Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger aufgrund der Netzbeschaffenheit nicht direkt aus bestimmten Erzeugungsanlagen, sondern mit den im Moment des Verbrauchs im Netz vorhandenen Energiemengen erfolgt.