Die große Mehrheit der europäischen Energieunternehmen - so auch die Energie Steiermark - müssen erst ab dem Geschäftsjahr 2027 CSRD-konforme Nachhaltigkeitsberichte vorlegen. Dies bestätigte das EU-Parlament, nachdem die Vertreter:innen der EU-Mitgliedsstaaten im Rat den Vorschlag der EU-Kommission bestätigt hatten. Ursprünglich sollte ein Großteil der europäischen Unternehmen schon ab dem Geschäftsjahr 2025 verpflichtend geprüfte CSRD-konforme Konzernlageberichte erstatten, was mit dieser Abstimmung nun vom Tisch ist. Offen bleibt aber die Debatte über Inhalt und Umfang von Nachhaltigkeitsberichten und Sorgfaltspflichten.
Wie berichtet, hat die EU-Kommission im Februar diesen Jahres sogenannte Omnibus-Vorschläge zur Vereinfachung von Rechtsvorschriften vorgelegt. Damit sollen europäische Unternehmen entlastet und Bürokratieaufwand abgebaut werden. Vereinfachen will man bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD), der Richtlinie über die Sorgfaltspflicht gegenüber der Nachhaltigkeit von Unternehmen (CSDDD), dem Carbon Adjustment Mechanism (CBAM) und der InvestEU-Verordnung. Ziel ist es, die Ambitionen der EU für einen nachhaltigen Übergang mit der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Unternehmen in Einklang zu bringen.
Mit großer Spannung wurde die diesbezügliche Abstimmung im EU-Parlament erwartet. Die Mandatar:innen stimmten dem Vorschlag zur Verschiebung am 3. April mit großer Mehrheit zu. Die sogenannte „Stop-the-clock“- Abstimmung wurde mit 531 Ja-Stimmen zu 69 Nein-Stimmen und 17 Enthaltungen klar angenommen. Das bedeutet, dass der Beginn der Berichtspflicht für Unternehmen der sogenannten „zweiten und dritten Welle” im Fall der CSRD um zwei Jahre verschoben wird. Der Beginn der Anwendbarkeit der CSDDD wurde für alle berichtspflichtigen Unternehmen um ein Jahr verschoben.
Darüber hinaus gibt es einen weiteren Vorschlag, um Inhalt und Umfang der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Sorgfaltspflichten zu reduzieren. Dieser wird in den kommenden Wochen den Rechtsausschuss des EU-Parlamentes befassen. Diese Änderungen sollen laut EU-Kommission so schnell wie möglich, längstens aber in den nächsten sechs Monaten debattiert und angenommen werden, um für Unternehmen Planungssicherheit zu gewährleisten.
Über alle Pflichten und Chancen der Nachhaltigkeitsberichterstattung haben wir übrigens schon in einem früheren Blog-Beitrag informiert.