Expert:innenartikel

Kundenorientierte Strategien in der Strombeschaffung

12. Mai 2026

Wie der Strompreis für Endkund:innen zustande kommt, hängt wesentlich von der gewählten Beschaffungsstrategie eines Stromlieferanten ab. In diesem Zusammenhang treten immer wieder Fragen auf, wer Strompreise festlegt und absichert, sodass ausreichend Strom für den Bedarf von Endkund:innen zu jeder Zeit zur Verfügung steht, warum es überhaupt unterschiedliche Preise gibt und wie Stromlieferanten den Einkauf planen. Der nachstehende Artikel liefert Antworten auf diese und weitere Fragen am Beispiel der Energie Steiermark.

Grundlegendes zu Beginn: Die Energierechnung für Strom besteht aus drei wesentlichen Komponenten, welche mit unterschiedlicher Gewichtung auf den Gesamtpreis einzahlen:
 

  • Kosten für Energie: Kosten für den tatsächlichen Stromverbrauch (der verbrauchten Menge), die sich aus Großhandelspreisen am Markt und der Beschaffungsstrategie des jeweiligen Energielieferanten zusammensetzen
     
  • Steuern und Abgaben: In der Höhe gesetzlich vorgeschrieben wie beispielsweise Umsatzsteuer oder Förderabgaben für erneuerbare Energien
     
  • Kosten für die Stromnetzinfrastruktur: Regulatorisch festgelegte Gebühren für die Belieferung mit Strom, also für die Nutzung und den Erhalt der Energieinfrastruktur


Im folgenden Beitrag liegt der Fokus ausschließlich am Rechnungsbestandteil Energie, welcher derzeit rund 45 Prozent der Stromrechnung von Referenzkund:innen der Energie Steiermark ausmacht. Es ist der einzige Rechnungsbestandteil, der nicht staatlich festgelegt beziehungsweise regulatorisch vorgegeben ist, sondern - innerhalb der Vorgaben des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) - dem freien Wettbewerb unterliegt.

Im Beitrag Strom: So funktioniert die Preisbildung am Großhandelsmarkt gibt es Antworten auf die Fragen: Wie funktioniert der Großhandelsmarkt für Strom? Und was hat es mit der Preisbildung rund um das vielfach zitierte Merit-Order-Modell auf sich? Jetzt reinlesen!

 

Und nun zur Beschaffung von Strom: Die Kosten eines Stromlieferanten für dessen Beschaffung von Strom hängen wesentlich von der gewählten Strategie ab. Diese sogenannte Beschaffungsstrategie wiederum orientiert sich an Bedarf und Struktur des jeweiligen Kundenportfolios. Für das bedeutende und größte Segment der österreichischen Privatkund:innen - Kund:innen mit Fixpreistarifen - erfolgt die Beschaffung im Vorhinein über mehrere Jahre hinweg in Tranchen. Ziel ist es, den erwarteten Jahresbedarf auf Basis einer Normtemperatur rechtzeitig vor dem Lieferjahr mit Standardprodukten am Großhandelsmarkt einzudecken. Durch die zeitliche Streuung, die sogenannte rollierende Beschaffung, können Marktchancen besser genutzt und Preis- als auch Mengen-Risiken eingegrenzt und professionell gesteuert werden.  In nachstehender Abbildung 1 ist eine langfristige rollierende Beschaffung von Strom beispielhaft dargestellt. 

Abbildung 1 Langfristige rollierende Beschaffung erfolgt über professionelle Strukturierung unterschiedlicher Produkte.

Die Beschaffungsstrategie bestimmt auch die Mischung der eingesetzten Standardprodukte. Am Terminmarkt beispielsweise werden Jahres-, Quartals- und Monatsprodukte gehandelt, die sich mit Annäherung an den Lieferzeitpunkt weiter verfeinern. Kurz vor der Lieferung werden die verbleibenden Standardprodukte am Spotmarkt mittels Viertelstunden-Kontrakten an den tatsächlichen Lastgang angepasst. Das nennt man Strukturierung beziehungsweise Kaskadierung. Dabei entstehen Strukturierungskosten, die steigen, wenn sich erwartete und tatsächliche Preisstrukturen unterscheiden. Demnach ist die Prognosegüte von Lieferant:innen entscheidend für die Strukturierungskosten und ihre Wettbewerbsposition am Endkund:innenmarkt. Bei Kund:innen und Tarifen mit flexiblen Preisen erfolgt die Beschaffung kurzfristiger, wodurch Marktpreisänderungen rascher weitergegeben werden.


Die Übernahme von Risiko hat einen Wert

Die Übernahme von Preis- und Mengenrisiken durch den Stromlieferanten bietet Endkund:innen Vorteile. Gleichzeitig verursacht ebendiese Risikoübernahme auch betriebswirtschaftliche Kosten, deren Höhe vom Grad der Risikoabsicherung abhängt (stündliche Orientierung am Großhandelspreis versus Flex- oder Fixprodukte). Übernehmen Stromkund:innen bewusst Preis- und Mengenrisiken, ersparen sie sich im Gegenzug die erforderlichen Risikokosten. Ein liberalisierter Markt bietet vielfältige, bedarfsgerechte Angebote. Gäbe es einen staatlich festgelegten Einheitspreis, ginge der hohe Mehrwert durch Produktvielfalt und Wahlfreiheit, vor allem in der Übernahme von Preis- und Mengenrisiken, verloren.


Verhältnis der Risikoteilung zwischen Endkund:innen und Energielieferanten bestimmt Endkund:innenpreis 

Kosten für den Bezug von Energie stellen mit rund 80 Prozent die preisbestimmende Komponente bei den Gesamtkosten für die Beschaffung von Strom dar. Die verbleibenden 20 Prozent betreffen Kosten für Strukturierung und Ausgleichsenergie, Mehrkosten aufgrund der 2018 erfolgten Gebotszonentrennung zwischen Österreich und Deutschland, Kosten für Herkunftsnachweise sowie Personal- und Sachkosten. Je nach Produktwahl kann der tatsächliche Endkund:innenpreis von dieser Durchschnittsbetrachtung abweichen.
 

  • Wählen Endkund:innen Fix-Produkte, übernimmt der Stromlieferant die Preisrisiken durch eine langfristige Beschaffung. In preisauftreibenden Phasen sind Endkund:innen dadurch (zumindest) temporär von höheren Preisen und damit vor höheren Kosten abgeschirmt. Die langfristige Beschaffung bedeutet für Stromlieferanten, dass die Weitergabe von Preissteigerungen nur verzögert und gedämpft vorgenommen werden kann. In preisabtreibenden Phasen begrenzt die langfristige Beschaffung den Spielraum der Stromlieferanten Preissenkungen, also niedrigere Bezugskosten, an Kund:innen weiterzugeben.
  • Wählen Endkund:innen Flex-Produkte, also Produkte mit stärkerer Orientierung an der Großhandelsmarkt-Entwicklung (Floater, dynamische Preise, Spotprodukte), übernehmen diese auch in einem zunehmenden Ausmaß Preisrisiken. Damit Endkund:innen stärker von der Preisentwicklung auf Großhandelsmärkten profitieren können (mit den entsprechenden Vor- und Nachteilen), erfolgt die Beschaffung der Stromlieferanten somit deutlich kurzfristiger. Auch Tarife für Neukund:innen sind verstärkt mit einer kurzfristigeren Beschaffung hinterlegt, um über den Preiswettbewerb attraktive Angebote anbieten zu können. In nachstehender Abbildung 2 sind die Großhandelspreise als auch Endkund:innen-Strompreise der Energie Steiermark zwischen 2019 und 2025 dargestellt. 
     

Abbildung 2 Die Wahl von Fixtarifen schirmt stärker von Großhandels-Preisentwicklungen ab; Flextarife entwickeln sich hingegen nahe am Marktpreis. In der Darstellung des Bestandskund:innentarifs wurden Boni nicht standardmäßig berücksichtigt.


Abhängig von der Produktwahl von Endkund:innen können auch Stromlieferanten mehr oder weniger riskante Beschaffungsstrategien wählen, um im Vergleich zu Mitbewerbern günstige Preise anbieten zu können. Wird das Beschaffungsrisiko jedoch schlagend, kann es zu Marktaustritten von Stromlieferanten und folglich auch zu Vertragskündigungen von Kund:innen kommen. Diese Form der Beschaffungsstrategie wurde insbesondere zu Beginn der Energiekrise im Jahr 2022 markant sichtbar. Sogenannte „Discount“-Anbieter konnten in Folge der Energiekrise und unter anderem aufgrund ihrer riskanten Beschaffungsstrategien die signifikant erhöhten Börsenpreise nicht an ihre Kund:innen weitergeben (Preisrisiko) oder nicht mehr in ausreichender Form Energie beschaffen (Mengenrisiko). 


Fazit: Stabilität durch professionelles Risikomanagement 

Die Energie Steiermark hat aufgrund ihrer langfristigen Beschaffungsstrategie und trotz signifikanter Preisausschläge am Großhandelsmarkt ihre Endkund:innenpreise während der Energiekrise ab 2022 erst zeitverzögert und in Folge nur gedämpft erhöht. Zudem übernahm die Energie Steiermark Kund:innen, die aufgrund von Marktaustritten anderer Stromlieferanten plötzlich ohne Versorgung waren. Aufgrund des professionellen Risikomanagements der Energie Steiermark in der Beschaffung war diese nicht im Voraus kalkulierbare Menge kurzfristig kompensierbar. Ferner konnte der Landesrechnungshof Steiermark in seinem Prüfbericht „keine Anhaltspunkte für eine fremdunübliche interne Leistungsverrechnung der Strombezüge zwischen der Vertriebs- (Kunden GmbH) und der Beschaffungsgesellschaft (Business GmbH) der Energie Steiermark feststellen“. Um zeitnahe auf Preisänderungen reagieren zu können, hat der Landesrechnungshof jedoch etwas kürzere Beschaffungszeiträume empfohlen. Die Energie Steiermark ist diesen Empfehlungen bereits nachgekommen.
 

Preisgestaltung erfolgt durch die operative Geschäftsleitung

Die Energie Steiermark AG ist eine 100 Prozent Beteiligung des Landes Steiermark. Zwischen dem Gesellschafter (dem Land Steiermark) und den Leitungsorganen (durch den Vorstand der Energie Steiermark AG) ist klar zu differenzieren. Der Vorstand leitet den Konzern eigenverantwortlich und bestimmt das operative Geschäft und demnach auch die operative Preisgestaltung und Festlegung des Produktangebots für Endkund:innen. Diese Preisgestaltung basiert auf einer austarierten Beschaffungsstrategie, die eine Vielzahl von Faktoren wie Marktbedingungen sowie alle gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt. Das Land Steiermark als Gesellschafterin besitzt kein Weisungsrecht.


Der Energiemarkt ist stark wettbewerbsorientiert: Unattraktive Preise führen unmittelbar zum Verlust von Kund:innen. Unternehmen wie die Energie Steiermark, die aufgrund ihrer geringeren Eigenerzeugung stärker auf börslichen und bilateralen (OTC) Energiehandel angewiesen sind, müssen ihr Produktangebot näher an den Entwicklungen von Marktpreisen anpassen. Auch ein politisch vorgegebener Endkund:innenpreis könnte dahingehend nicht wesentlich und nur zeitlich eingeschränkt vom Einkaufspreis für Energie am Großhandelsmarkt abweichen. 


In der Preisgestaltung sind ab 2026 neue gesetzliche Rahmenbedingungen relevant. Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) verpflichtet alle Elektrizitätsunternehmen dazu, eine wirtschaftliche, sichere, leistbare und ökologische Energieversorgung zu gewährleisten. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen begrenzen die ausschließliche Orientierung am Prinzip der Gewinnmaximierung und stellen sicher, dass die Preisgestaltung im Sinne der Kund:innen ausgerichtet wird. Ferner wird die Regulierungsbehörde E-Control durch das ElWG ermächtigt, das Risikomonitoring der Stromlieferanten und die Belastbarkeit von Beschaffungsstrategien zu überwachen.


Fazit: Die Preisgestaltung der Energiekomponente für Endkund:innen ist sohin das Ergebnis einer strategisch-operativen Unternehmensentscheidung, die sowohl gesetzliche Vorgaben als auch die relevanten Marktmechanismen berücksichtigt. Durch ein diversifiziertes Portfolio an Tarifmodellen kann die Energie Steiermark die unterschiedlichen und zunehmend komplexen Bedürfnisse der Endkund:innen abdecken und so eine faire und transparente Preisgestaltung gewährleisten. Dafür wurde die Energie Steiermark bereits im Jahr 2024 durch den Landesrechnungshof Steiermark lobend hervorgehoben. Aufgrund der aktuellen Marktlage erfolgt mit 1. Juni 2026 die zweite österreichweite Preissenkung innerhalb eines Jahres für alle Neu- und Bestandskund:innen der Energie Steiermark.
 

Headerbild: Unsplash.com
Abbildung 1: https://oesterreichsenergie.at/publikationen/ueberblick/detailseite/preisbildung-im-oesterreichischen-strommarkt
Abbildung 2: Energie Steiermark
Portraitbild Jakob Mayer: Sabina Saurer
Portraitbild Helena Schneider: ZvG Helena Schneider

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