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Vor- und Nachteile von grenzüberschreitenden Strom-Gebotszonen am Beispiel Deutschland-Österreich

Eine sachgerechte Ausgestaltung von Strompreiszonen in Europa ist eng mit einem zukunftsfähigen Marktdesign und einer fortschreitenden Integration des EU-Energie-Binnenmarktes verbunden. Bei der Festlegung von Gebotszonengrößen müssen verschiedene Vor- und Nachteile abgewogen werden: Bei einem gut ausgebauten Stromnetz ermöglichen größere Gebotszonen einen liquideren Handel und eine effizientere Nutzung von vor allem erneuerbarer Energie. Ist der Netzverbund hingegen unzureichend dimensioniert, macht eine Aufteilung von Gebotszonen netzspezifische Engpässe und somit Investitionsnotwendigkeiten unmittelbar sichtbar.

Die Trennung der gemeinsamen Strompreiszone Deutschland-Österreich im Jahr 2018 war auch Folge ebendieser unzureichend ausgebauten innerdeutschen Übertragungsnetze und grenzüberschreitender Interkonnektoren. Als Konsequenz kommt es seither zu einer teilweise deutlichen Spreizung zwischen den Großhandelspreisen in Deutschland und Österreich – mit substanziellen Mehrbelastungen für Österreich. Dies offenbart, dass Europa weiter intensiv am synchronisierten europäischen Netzausbau arbeiten muss, um die Transformation des Energiesystems kosteneffizient umsetzen zu können.

Wie alles begann

Seit Mitte der 1990er Jahre wird in der Europäischen Union (EU) der Binnenmarkt für Strom und Erdgas schrittweise stärker vernetzt und integriert. Dies ist aus nachstehenden Gründen erstrebenswert: Ein vernetzter europäischer Energiemarkt erhöht die Versorgungssicherheit und damit die Krisenresilienz, senkt Kosten durch einen grenzüberschreitenden Handel und erleichtert die geografische Verteilung regional erzeugter erneuerbarer Energie. Auch der unlängst publizierte Vorschlag der EU-Kommission zum EU-Netze-Paket betont die hohe Bedeutung grenzüberschreitender Strominfrastruktur für das Gemeinwohl. So sparen sich europäische Verbraucher:innen bereits heute jährlich rund 34 Milliarden Euro durch den EU-Energiebinnenmarkt. Eine stärkere Integration könnte diesen Nutzen bis 2030 sogar auf über 40 Milliarden Euro pro Jahr erhöhen. 

Die gesamteuropäische Abstimmung im Stromnetzausbau ist komplex und wird durch die unterschiedlichen Ausbaugeschwindigkeiten der einzelnen Länder erschwert. Auch innerhalb dieser ist diese Synchronisation mitunter herausfordernd. In Deutschland beispielsweise besteht seit Längerem ein innerdeutscher Netzengpass entlang der sogenannten Nord-Süd-Achse. Günstiger Windstrom im Norden kommt in den vorwiegend industriellen Bedarfszentren Süddeutschlands sowie Österreichs nicht vollumfänglich an. In Österreich hingegen ist vor allem die stärkere Vernetzung zwischen dem Osten mit seiner hohen variablen Erzeugung – vor allem durch Windkraft –  und dem Westen mit seinen flexiblen (Pump-)Speicherkraftwerken wesentlich.

Die Idee von Gebotszonen

Um den Handel mit Energie optimiert zu ermöglichen, ist der europäische Strombinnenmarkt in verschiedene Gebotszonen unterteilt. Sie werden auch Preiszonen beziehungsweise im Englischen Bidding Zones genannt. Ebendiese Gebotszonen sind geographische Bereiche, in denen Strom zu einem einheitlichen Großhandelspreis gehandelt wird. Es gilt die sogenannte „Kupferplatten-Fiktion“. Das bedeutet, es wird angenommen, dass immer genügend Netzkapazität innerhalb einer Gebotszone vorhanden ist, Strom also frei und damit ohne physikalische Netzengpässe innerhalb der Zone fließen kann. Aus der Historie heraus hat sich für Europa ergeben, dass vorrangig nationale Grenzen als Gebotszonen definiert wurden. Dieser Ansatz wurde primär von Staaten gewählt, die über gut ausgebaute innerstaatliche Stromnetze verfügten.
Staaten wie beispielsweise Norwegen, Italien oder Schweden unterteilten hingegen, oftmals historisch oder topologisch bedingt, das eigene Staatsgebiet in mehrere, innerstaatliche Gebotszonen, um mit Preissignalen auf Netzengpässe und unzureichende Netzkapazitäten zu reagieren.  
 

Abbildung 1: Übersicht über die europäischen Gebotszonen (Electricity markets in the EU - Florence School of Regulation)

Im Unterschied zu Europa bildeten in den USA zentrale Kraftwerksstandorte den Ausgangspunkt für die Entwicklung von regionalen Stromnetzen. Entsprechend etablierte sich mit dem sogenannten Nodal Pricing-Modell (Knotenmodell) ein von europäischen Gebotszonen gänzlich unterschiedlicher Ansatz. Im Unterschied zum europäischen Bidding Zone-Modell (Gebotszonenmodell) erfolgt die Preisgestaltung nicht einheitlich, sondern vielmehr für jeden einzelnen Netzknotenpunkt spezifisch und unabhängig. Durch Preissignale auf Netzknotenebene werden kapazitätsseitige Netzengpässe ersichtlich und so Investitionssignale abgebildet. Das Modell ist hochkomplex und wird zentral über einen sogenannten Independent System Operator (ISO) gesteuert.  


Ein Vorteil des Knotenmodells ist die tatsächliche Echtzeit-Bepreisung des Netzes. So erlaubt das Knotenmodell auch Entwicklern von beispielsweise erneuerbaren Energieprojekten jene Knoten zu wählen, die gut ausgebaut sind. Investoren in Infrastruktur bekommen ebenfalls einen Anreiz über den Preis, in einen Netzknoten, der häufig überlastet ist, zu investieren. Befürworter:innen dieses Systems schlagen häufig auch für Europa vor, das etablierte Bidding Zone-System auf ein amerikanisches Knotenmodell umzustellen. Eine Abkehr vom Zonen- hin zu einem Knotenmodell ist aus heutiger Sicht in Europa jedoch kaum denkbar. Eine Umstellung wäre mit einem nicht kalkulierbaren, massiven Investitionsaufwand verbunden und würde dem heute sehr gut etablierten integrierten, markwirtschaftlichen und liquiden Energiehandel in Europa entgegenstehen.
 

Gemeinsame Preiszone Deutschland-Österreich 

Bis zum Herbst 2018 bildeten Deutschland und Österreich eine gemeinsame, historisch gewachsene Gebotszone. Zum damaligen Zeitpunkt wurde der Stromhandel zwischen beiden Ländern intensiv betrieben. Die Preiszone Deutschland-Österreich war zu dieser Zeit die am intensivsten gehandelte Preiszone in Mitteleuropa. Deutschland verfügte bereits über eine gut ausgebaute (offshore) Windkraftkapazität im Norden, deren erneuerbarer, günstiger Strom in die Industriezentren im Süden Deutschlands sowie nach Österreich (und deren Pumpspeicheranlagen) geliefert wurden. Österreich und die heimischen Verbraucher:innen, insbesondere die energieintensive Industrie, profitierten in dieser Zeit von einem „fiktiven“ einheitlichen – und zumeist günstigen – Preis in der gemeinsamen Preiszone.


Die innerdeutschen Netzkapazitäten sowie der diesbezügliche Netzausbau hinkten dem erneuerbaren Ausbau jedoch zunehmend stark hinterher. So kam es häufig zu sogenannten Loop-Flows: Stromflüssen, die physisch über Nachbarstaaten wie Polen und Tschechien verliefen, obwohl sie in der gemeinsamen Preiszone DE-AT gehandelt wurden. Da diese Stromflussbewegungen zunehmende netzüberlastende Situationen und damit verbundene Kosten für Engpassmanagement verursachten, empfahl die Agentur für die Zusammenarbeit der Europäischen Energieregulierungsbehörden (ACER) auf Initiative Polens und Tschechiens und mit Billigung der damaligen deutschen Bundesregierung die gemeinsame Preiszone zu trennen. Diese Trennung erfolgte mit 1. Oktober 2018.


Österreich wollte grundsätzlich den gemeinsamen Strommarkt mit Deutschland, welcher als Paradebeispiel für einen vollendeten europäischen Energiebinnenmarkt galt, beibehalten, einigte sich im Jahr 2017 jedoch, auch unter der Androhung einer einseitigen, durch Deutschland verursachten Preiszonentrennung, den gemeinsamen Stromhandel auf 4,9 Gigawatt (GW) zu beschränken.
 

Bestandsaufnahme - was hat die Trennung gebracht?

Durch die Trennung der Strompreiszone sollte ein Anreiz für eine netzseitige Verstärkung der grenzüberschreitenden Transportkapazität (Interkonnektoren) nach Österreich erzeugt werden. Auch sollten Loop-Flow-Bewegungen über Nachbarländer reduziert und Redispatch-Kosten gesenkt werden. Deutschland sollte hierdurch zudem mehr Zeit für den innerdeutschen Netzausbau haben. Ein Blick auf die Literatur und die Daten zeigt, dass das regulatorische Ziel von ACER und der deutschen Bundesnetzagentur grundsätzlich erreicht wurde: 

  • Ungeplante Stromflüsse zwischen Deutschland und Österreich sowie in umliegende Länder (CZ, SK, PL) gingen nach der Trennung nachweislich zurück. 

  • Die Engpassmanagementkosten sind in absoluten Zahlen zwar weiterhin gestiegen, der Kostenzuwachs wurde durch die Zonentrennung jedoch gedämpft und ist demnach relativ gesunken. 

  • Jedoch: den „Preis“ für innerdeutsche Netzstabilität haben auch die österreichischen Endverbraucher:innen bezahlt, indem durch den nun kleineren österreichischen Markt und der damit verbundenen geringeren Liquidität die Beschaffungsrisiken durch höhere Aufschläge – demnach Mehrkosten – abzugelten sind.

     

Österreich: Aufschlag bei Börsenpreis und Abschlag bei Engpassmanagement

Seit der Gebotszonentrennung zeigt sich für Österreich zumeist ein Preisaufschlag (Spread) im Vergleich zu Deutschland, insbesondere im Winter aufgrund geringerer Erzeugungskapazitäten. Diese innerösterreichische Angebotsknappheit und der mangelnde innerdeutsche Netzausbau wurden durch die Trennung und den sich ergebenden Preis-Spread sichtbar. Der zuvor größere gemeinsame Markt verdeckte diese Knappheit und äußerte sich in Redispatch-Maßnahmen zur Wahrung der Netzstabilität.


Die monetäre Mehrbelastung, die sich aufgrund der verordneten Reduktion der Transportkapazitäten an der deutsch-österreichischen Grenze (Interkonnektoren, 4,9 Gigawatt Limit) ergibt, wird vor allem in Zeiten hoher Strompreise sichtbar. Für den (Wirtschafts-)Standort Österreich bedeutet dies auf Basis des durchschnittlichen jährlichen Strombedarfs (rund 70 Terawattstunden) eine Mehrbelastung von jährlich rund 700 Millionen (Mio.) Euro (2025).

Abbildung 2 Entwicklung von Strompreisen und Spreads in Österreich und Deutschland in Euro pro Megawattstunde, Daten gemäß ENTSO-E Transparency Platform, eigene Darstellung Energie Steiermark

Abbildung 3 Entwicklung der Engpassmanagement-Kosten und Spreads in Österreich und Deutschland, Daten gemäß TSOs, eigene Darstellung Energie Steiermark

Demgegenüber gilt es, die Entwicklung der Engpassmanagement-Kosten beider Länder zu vergleichen. In der Periode 2015-2025 beliefen sich die durchschnittlichen Kosten in Österreich1 auf 90 Mio. Euro jährlich bzw. in Deutschland2 auf 2 Milliarden (Mrd.) Euro jährlich. Die maximalen „Engpassmanagement Kosten-Ausreißer“ beliefen sich in Österreich sogar auf rund 148 Mio. Euro (2019) und in Deutschland auf 3,9 Mrd. Euro (2022). Gemäß CACM (Kapazitätsallokation und Engpassmanagement-Verordnung) sind die europäischen Übertragungsnetzbetreiber (TSOs) verpflichtet, die „polluting flows" (Energiebilanzabweichungen, die einen Stau verursachen) genau zu identifizieren und die verursachten Engpasskosten dem jeweiligen TSO zuzuordnen – auch über nationale Grenzen hinweg.


Konkret bedeutet dies, dass die Kosten für eine innerdeutsche Engpassmanagement-Maßnahme, welche auf den grenzüberschreitenden Stromhandel zwischen Österreich und Deutschland zurückzuführen sind, durch den österreichischen TSO, in diesem Fall die Austrian Power Grid AG (APG), zu tragen wäre. Ohne Gebotszonentrennung gäbe es sohin zwar keinen Preis-Spread an der Strombörse, aber höhere „importierte“ Engpassmanagement-Kosten für österreichische Verbraucher:innen. Für das Jahr 2025 bedeutet dies auf Basis der vorliegenden Daten eine Kostenersparnis von rund 300 Mio. Euro.

Innerhalb Deutschlands wird die Diskussion über die Trennung in weitere innerdeutsche Gebotszonen seit Jahren zunehmend intensiv geführt, da der Netzausbau bislang im Vergleich zum erneuerbaren Ausbau zu langsam voranschreitet. Ein aktueller Bericht der unabhängigen Expertenkommission zum Energiewende-Monitoring des deutschen Wirtschaftsministeriums kommt dabei zum Schluss, dass
 

  • innerdeutsche Unterschiede bei Netzengpässen und Erzeugungskosten weiterhin bestehen,
  • die Kosten für Netzengpassmanagement (Redispatch, Reservekraftwerke) stark steigen, weil die Preisbildung nicht die tatsächlichen regionalen Knappheiten widerspiegelt,
  • regionale Preiszonen Preissignale setzen könnten, die Investitionen in Netzausbau und flexible Erzeugung besser steuern, 
  • und marktkonforme Preissignale weniger kostenintensive Eingriffe ins Netz benötigen.

Trotz des hohen Zuspruchs aus dem wissenschaftlichen Bereich zu einer möglichen Trennung wurde im zuletzt veröffentlichten Bidding Zone Review der ENTSO-E jedoch kein Vorschlag zur Zonen-Trennung innerhalb Deutschlands gemacht. 

Was kann unmittelbar getan werden?

Gesamtheitlich betrachtet bewegen sich die Kosten der europäischen Energiewende im Spannungsfeld von Leistbarkeit und Versorgungssicherheit. Ist in einheitlichen Gebotszonen der Netzausbau (noch) nicht ausreichend fortgeschritten, wird dieser Zustand durch höhere Engpassmanagement-Maßnahmen und entsprechende Netzentgelte sichtbar. Erfolgt aus diesem Grund die Trennung einer Gebotszone, reduziert beziehungsweise dämpft dies zwar die Engpassmanagement-Kosten, es entstehen jedoch zunehmend uneinheitliche Strompreise (Spreads).
Für Endkund:innen ist es unerheblich, welche Kostenkomponente überwiegt (Strompreis oder Netzentgelt). Unbestritten ist, dass eine Gebotszonentrennung in ihrer Anreizwirkung unterschiedliche positive (Marktergebnis und Netzverfügbarkeit konvergieren) wie negative Auswirkungen (geringere Marktliquidität) hat. Diese sind kontinuierlich zu bewerten und gesetzlich-regulatorisch auszusteuern.

Weitere Maßnahmen lauten daher:

  • Kurzfristig: (erneuerbares) Erzeugungsangebot und entsprechenden innerstaatlichen Netzverbund weiterhin möglichst gleichzeitig und verhältnismäßig ausbauen. 
     
  • Kurz- und mittelfristig: der gesamteuropäische als auch innerstaatliche Netzausbau ist weiterhin, beispielsweise durch die Umsetzung von Projects of Common Interests (PCI) beziehungsweise den durch die EU-Kommission vorgeschlagenen „Energy Highways“ zu forcieren. Für die Netzverbindung zwischen Deutschland und Österreich sind die Fertigstellung und Inbetriebnahme der Verbindung zwischen Isar und St. Peter sowie der innerdeutsche Netzausbau (SuedOstLink) unerlässlich.  
     
  • Auf dieser Basis könnten perspektivisch auch wieder Gebotszonenzusammenlegungen erfolgen. ENTSO-E und ACER überprüfen den Status dieser Fragestellungen in regelmäßigen, zeitlichen Abständen (Bidding Zone Review). Mittelfristig könnten damit wieder die Vorteile eines liquideren paneuropäischen Strombinnenmarktes genutzt werden.
     

Abbildung 4: Proposal EU-Commission Grids Package, Energy Highways

Fazit und Ausblick

Je schneller Maßnahmen zu Netzertüchtigung und -ausbau sowie die Ausweitung von Flexibilitätsoptionen voranschreiten, desto geringer ist das Erfordernis für eine Trennung von etablierten, liquiden Gebotszonen. Das kürzlich durch die EU-Kommission in Aussicht gestellte EU-Netze Paket soll den gesamteuropäischen, grenzüberschreitenden Netzausbau forcieren und auf das Ziel eines europaweiten Energiebinnenmarktes einzahlen. Bis auf Weiteres ist eine kontinuierliche Bewertung und Adaptierung der Gebotszonensystematik erforderlich, um sowohl Markteffizienz als auch Netzstabilität zu gewährleisten.   

Teil der Überlegungen sollte ebenfalls sein, die Netzentgeltsystematik zu modernisieren, um dynamische sowie leistungsbezogene Elemente besser berücksichtigen zu können. Hierzu könnte auch eine Überprüfung der Verhältnismäßigkeit von nationalen Durchleitungsgebühren zählen.  

Insgesamt lassen sich die Herausforderungen der Energiewende nur dann nachhaltig bewältigen, wenn auf nationaler sowie europäischer Ebene ein faktenbasiertes, abgestimmtes und gemeinsames Vorgehen verfolgt wird.

Headerbild: drotik - stock-adobe.com
Grafik 1: Electricity markets in the EU - Florence School of Regulation
Grafik 2: Proposal EU-Commission Grids Package: Energy Highways
Grafik 3: Energie Steiermark
Grafik 4: Energie Steiermark
Portraitbild Jakob Mayer: Sabina Saurer
Portraitbild Helena Schneider: ZvG Helena Schneider

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