Es kommt nicht oft vor, dass Energiegesetze im Nationalrat einstimmig beschlossen werden. Beim sogenannten Standortabsicherungsgesetz, vormals SAG, gelang der Schulterschluss. Um energieintensive Betriebe bei hohen Energiepreisen zu unterstützen, legten die Regierungsparteien ein Gesetz vor, welches für 2025 und 2026 insgesamt 150 Mio. € vorsieht. Energieintensive Betriebe mit einem Jahresstromverbrauch von mindestens einer Gigawattstunde (GWh) können die Förderung abholen. Durchgewunken wurde zudem eine Änderung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes und des Ökostromgesetzes.  
  
Um energieintensive Betriebe bei hohen Energiepreisen zu unterstützen, haben die Regierungsparteien (ÖVP, SPÖ, NEOS) einen Antrag für ein Standortabsicherungsgesetz 2025 vorgelegt. Damit soll energieintensiven Unternehmen ein Ausgleich für jene Strompreiskostenanteile in den Jahren 2025 und 2026 gewährt werden, die auf die Einpreisung von Emissionszertifikaten zurückzuführen sind. Insgesamt stehen für die beiden Jahre 150 Mio. Euro zur Verfügung. Das Standortabsicherungsgesetz wurde vom Nationalrat am 15. Oktober 2025 schließlich einstimmig beschlossen. 
  
- Die Förderung ist auf Betriebe eingeschränkt, die einen Jahresstromverbrauch von mindestens einer Gigawattstunde (GWh) aufweisen und Materialien wie Metall, Stahl, Papier, Holz oder Leder verarbeiten oder herstellen.  
 - Die Förderung wird für den über 1 GWh hinausgehenden Jahresstromverbrauch gewährt. 
 - Die Höhe der Förderung soll mit 75 % der indirekten CO2-Kosten begrenzt und anhand vorgegebener Ermittlungsformeln bemessen werden.  
 - Unternehmen sollen mit der Regelung motiviert werden, Effizienzsteigerungspotenziale in den Produktionsprozessen auszuschöpfen und die Möglichkeiten zum Umstieg auf erneuerbare Energieträger zu nutzen. Dazu sollen sie zur Erbringung ökologischer Gegenleistungen verpflichtet werden. Details finden Sie hier.
 
Verlängerung des SAG - Masterplan-Forderung teilweise umgesetzt
  
Energie Steiermark, Industrie und Branchenvertreter begrüßen den Schritt zur Verlängerung des früheren SAG. Hauptkritikpunkt bleibt jedoch die fehlende langfristige Planungssicherheit, die es in anderen EU-Ländern gibt. Deutschland beispielsweise nutzt den von der EU vorgesehenen Rahmen bis 2030 voll aus.
  
Die Verlängerung des SAG bis 2030 ist einer der Top Umsetzungsschritte aus dem Masterplan Grüne Energie (2024) der Energie Steiermark und Industriellenvereinigung Steiermark.
Überbrückungslösung für grünes Gas
Ebenfalls beschlossen wurde im Rahmen dieses Plenartages eine Novellierung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) und des Ökostromgesetzes 2012. Sie wurde notwendig, da die Förderung für die Biomethanerzeugung in Österreich im Laufe des Jahres 2026 ausläuft und noch kein neues Erneuerbares-Gas-Gesetz (EGG) zum Beschluss vorliegt. Mehreren Aussagen der Mitglieder der Regierungsparteien zufolge sind die Arbeiten für einen ersten EGG-Begutachtungsentwurf erst „angelaufen“.
Mit dieser Abstimmung hat der Nationalrat Anpassungen an eine EU-Richtlinie sowie Regelungen für Biogasanlagen vorgenommen. Unterstützung erhielten die Antragsteller:innen von ÖVP, SPÖ und NEOS von den Grünen, nicht aber von der FPÖ.
- Durch die Verlängerung der Vertragslaufzeit soll Anlagenbetreibern Rechtssicherheit und ausreichend Zeit für die Umrüstung einer Biogas- auf eine Biomethananlage gegeben werden.
 - Darüber hinaus sollen mit dieser Änderung Nachhaltigkeitskriterien und Kriterien für Treibhausgaseinsparungen an die Vorgaben einer EU-Richtlinie angepasst werden.
 - Zudem wurde die Grundlage dafür geschaffen, dass die EAG-Förderabwicklungsstelle 2026 Förderungen für Photovoltaik-, Wasserkraft-, Windkraft- und Biomasseanlagen sowie Stromspeicher abwickeln kann. So sollen für den Fall, dass die EAG-Marktprämienverordnung für 2026 nicht oder nicht rechtzeitig erlassen wird, Gebotstermine, Ausschreibungs- und Vergabevolumina für das Kalenderjahr 2026 festgelegt werden.
 
Staatssekretärin Elisabeth Zehetner (ÖVP) betonte in der Plenar-Debatte, dass es sinnvoll sei, bestehende Infrastrukturen zu nutzen und durch gezielte Förderungen klima- und zukunftsfit zu machen. Die Bundesregierung arbeite zudem fokussiert an den noch ausständigen Gesetzen für den Energiesektor.




