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Strom: So funktioniert die Preisbildung am Großhandelsmarkt

23. April 2026

Kaum ein Thema hat die mediale Debatte im Energiebereich derart geprägt, wie das europaweit etablierte Strommarkt-Design. Nicht zuletzt wegen der preislichen Verwerfungen während der Energiekrise in den Jahren 2022 und 2023 stand das seit Jahren bestehende Marktdesign, vielfach zugespitzt auf die sogenannte Merit-Order-Kurve, in der politisch-medialen Kritik. Was auffällt: Vielen Debattenbeiträgen fehlt es schon am Grundverständnis der eigentlichen Wirkungszusammenhänge. Der nachstehende Artikel stellt einen Versachlichungsversuch einer mitunter komplexen Materie dar. 

 

Grundlegendes zu Beginn: Die Energierechnung für Strom besteht aus drei wesentlichen Komponenten, welche mit unterschiedlicher Gewichtung auf den Gesamtpreis einzahlen:

  • Kosten für Energie: Kosten für den tatsächlichen Stromverbrauch (die verbrauchte Menge), welche sich aus Großhandelspreisen am Markt und der Beschaffungsstrategie des jeweiligen Energielieferanten zusammensetzen
  • Steuern und Abgaben: In der Höhe gesetzlich vorgeschrieben wie beispielsweise Umsatzsteuer oder Förderabgaben für erneuerbare Energien
  • Kosten für die Stromnetzinfrastruktur: regulatorisch festgelegte Gebühren für die Belieferung mit Strom, also für die Nutzung und den Erhalt der Energieinfrastruktur


Im folgenden Beitrag liegt der Fokus ausschließlich am Rechnungsbestandteil Energie, welcher derzeit rund 45 Prozent der Stromrechnung von Referenzkund:innen der Energie Steiermark ausmacht. Es ist der einzige Rechnungsbestandteil, der nicht staatlich festgelegt beziehungsweise regulatorisch vorgegeben ist. Konkret widmen wir uns den Fragen: Wie funktioniert der Großhandelsmarkt für Strom? Und was hat es mit der Preisbildung rund um das vielfach zitierte Merit-Order-Modell auf sich?

In diesem Kontext kommt der rollierenden Beschaffung von Energiehändlern auf liberalisierten Großhandelsmärkten eine wesentliche Bedeutung zu. Aber alles der Reihe nach:


Liberalisierung sorgt für hohe Wahlfreiheit und Wettbewerb 

Mit sieben Jahren Vorbereitungszeit wurde am 1. Oktober 2001 das österreichische Stromsystem durch die sogenannte Entflechtung („Unbundling“) liberalisiert. Die Wertschöpfungskette Strom wurde dadurch in zwei Bereiche unterteilt: Während der Netzbetrieb beziehungsweise die mit dieser Aufgabe per Konzession betrauten Unternehmen weiterhin als natürliches Monopol bestehen und von der unabhängigen, österreichischen Regulierungsbehörde E-Control reguliert werden, wurden die Geschäftsbereiche Stromerzeugung, Stromvertrieb und Stromhandel dem freien Wettbewerb zugeführt, also liberalisiert. 

Dieses nunmehr marktwirtschaftlich-organisierte Energiesystem geht einher mit zahlreichen Vorteilen für Bevölkerung, Industrie und Wirtschaft. Denn Liberalisierung bedeutet die Öffnung eines bis dahin staatlich gesteuerten Bereichs für Wettbewerb. Marktteilnehmer:innen und Endverbraucher:innen, also in diesem Fall Stromkund:innen, haben in solch einem Energiesystem bedeutend mehr Wahlfreiheit. Stromkund:innen können beispielsweise ihren Stromanbieter frei am Markt wählen und auch unbegrenzt oft wechseln. 

Seither kann ein Stromlieferant wie beispielsweise die Energie Steiermark am liberalisierten Großhandelsmarkt Strommengen von jedem Stromproduzenten oder auch von anderen Händlern kaufen.  Im Jahr 2021 – also 20 Jahre nach Beginn der Liberalisierung – bestätigte die österreichische Regulierungsbehörde E-Control mit folgendem Beitrag die Vorteile der Liberalisierung: „Energiemarktliberalisierung als Erfolgsgeschichte – Haushalte und Unternehmen haben profitiert – Wechselzahlen noch ausbaufähig. 1,4 Milliarden Euro jährliche Ersparnis für die Strom- und Gaskunden.“1

 

Strommarkt-Design in der EU: Mehr Preistransparenz mit Großhandelsmärkten

Strom wird üblicherweise auf Großhandelsmärkten gehandelt. Entweder auf einem kurzfristigen Spotmarkt, also oft für Zeiträume in den nächsten 24 Stunden, oder einem langfristigen Terminmarkt mit Zeiträumen von mehreren Monaten oder Jahren. Marktteilnehmer des Großhandelsmarktes sind im Wesentlichen Stromproduzenten, Stromlieferanten, Industriekunden aber auch Stromhändler. Da über diese Marktplätze tatsächlich erzeugte Energie und nicht die Bereitschaft zur Stromerzeugung, wie beispielsweise im Falle eines Kapazitätsmarkts, vergütet wird, spricht man von einem Energy-Only Marktdesign. Die üblichen Handelsplätze für Strom sind in nachstehender Abbildung dargestellt. 

Abbildung 1 Strombörsen und außerbörsliche Handelsplätze für unterschiedliche Lieferzeiträume.

Die Vermarktung und Beschaffung von Strom an Großhandelsmärkten kann außerbörslich, über sogenannte OTC-Märkte (Over-the-Counter-Märkte) auf Grundlage von bilateral abgeschlossenen Verträgen zwischen Lieferanten oder Erzeugern, oder über die Strombörse selbst erfolgen. In beiden Fällen werden Produkte mit unterschiedlichen Lieferzeitpunkten gehandelt:

  • Terminmarkt: Üblicherweise werden standardisierte Produkte für längerfristige Lieferzeiträume auf dem Terminmarkt zur Preisabsicherung gehandelt. Der europaweite Terminhandel findet mittels Monats-, Quartals- und Jahresprodukten statt.
  • Spotmarkt: Neben der langfristigen Beschaffung oder Vermarktung der benötigten Strommengen für in der Zukunft liegende Lieferperioden (Monate, Quartale oder Jahre) über den Terminmarkt findet in der Regel zudem eine kurzfristige Anpassung an kurzfristige Produktions- und Abnahmeerwartungen (insbesondere aufgrund der Witterung) über den Spotmarkt statt. Der Spothandel kann ferner in einen Handel für den Folgetag (Day-Ahead-Markt) und einen untertägigen Handel (Intraday-Markt) unterteilt werden. 

 

Die Strombörse EEX (für Terminmarktprodukte) im deutschen Leipzig oder die EPEX in Paris (für Spotmarktprodukte) sind die relevantesten europäischen Stromhandelsplätze. Auch österreichischer Strom wird an diesen Börsen gehandelt. Zusätzlich werden auf dem österreichischen Börsenplatz EXAA in Wien Spotprodukte angeboten. 

Neben dem Börsenhandel werden wesentliche Teile des österreichischen Stromgroßhandels am OTC-Markt abgewickelt. Die Preise im OTC-Handel orientieren sich in der Regel am Börsenhandel. Die OTC-gehandelten Produkte sind deckungsgleich mit Börseprodukten und auch der OTC-Handel ist als langfristiger Termin- und kurzfristiger Spotmarkt organisiert.

Final zu beantworten bleibt noch die Frage, was es nun mit der Preisbildung rund um das vielfach zitierte Merit-Order-Modell auf sich hat. In folgendem Absatz wagen wir einen Versuch, den mitunter komplexen Preisbildungsmechanismus mit seinen Vor- und Nachteilen zu erklären.

Clearing durch Einheitspreisverfahren im Day-Ahead-Markt ist der marktbasierte Preismechanismus erster Wahl - die Merit-Order beschreibt diesen Mechanismus als Modell

 

Strompreise zeigen grundsätzlich an, ob an einem bestimmten Ort und Zeitpunkt genügend Strom verfügbar ist. Ein funktionierender Preismechanismus sorgt dafür, dass die Nachfrage jederzeit gedeckt wird, die günstigsten verfügbaren Erzeugungsformen eingesetzt werden sowie ausreichend Investitionen zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit beanreizt werden. Im Day-Ahead-Markt, der den Referenzmarkt für viele weitere Märkte als auch den Kraftwerksfahrplan des nächsten Tages darstellt, gilt: Ist genug Strom vorhanden, spiegelt der Preis die kurzfristigen Kosten jenes Kraftwerks, welches gerade noch zur Deckung der Nachfrage benötigt wird (Grenzkraftwerk), wider. Diesen Preis erhalten alle Kraftwerke, die günstiger als das Grenzkraftwerk geboten haben. Das Auktions-Design funktioniert also nach dem sogenannten Einheitspreisverfahren (pay-as-cleared). Das Grenzkraftwerk kann in diesem Fall gerade seine variablen Kosten decken (Deckungsbeitrag nahe Null). Kraftwerke, die günstiger anbieten können, erwirtschaften einen positiven Deckungsbeitrag (inframarginale Kosten), welche betriebswirtschaftliche Fixkosten längerfristig decken können. 

Die Merit-Order beschreibt als Modell das Ergebnis eines liberalisierten Marktes im Day-Ahead Markt.  In diesem Modell werden die Kraftwerke nach ihren variablen Kosten vom günstigsten zum teuersten Kraftwerk gereiht. So wird eine Angebotskurve als Ergebnis kurzfristiger, variabler Kosten gebildet. Das Merit-Order-Modell beschreibt, warum der Strompreis in der Regel den variablen Kosten des teuersten Kraftwerks, welches zur Deckung der Nachfrage benötigt wird, entspricht. Wichtig zu wissen ist auch: Europäische Regeln schreiben die Merit-Order nicht explizit vor, sondern schaffen deren Voraussetzungen wie beispielsweise Wettbewerb und Transparenz. Die Merit-Order funktioniert somit als „Messverfahren“, das laufend die effizienteste Kombination aus Angebot und Nachfrage ermittelt. 

Zieht man beispielsweise die viertelstündliche EPEX Day-Ahead-Auktion heran, ermittelt allein dieser einzelne Großhandelsmarkt in einem ganzen Jahr über 35.000 differenzierte Strompreise (96 Viertelstunden pro Tag x 365 Tage). Und das nur für einen Markt, denn Europas Strombörsen sind alle miteinander gekoppelt. 

Die Auffassung, dass eine einzelne zentrale Behörde oder politische Instanz das erforderliche Wissen und Können besitzt, diese enorme Anzahl an Preisen belastbar, nachvollziehbar und systemkosteneffizient festlegen zu können, ist weder realistisch noch seriös. Eingriffe in diesen Mechanismus erzeugen deshalb vielleicht (politisch) gewünschte, definitiv aber keine volkswirtschaftlich effizienten Ergebnisse.

Fazit: Hohe Knappheitspreise können soziale Ungleichheit mitverursachen – etwa, wenn teure fossile Kraftwerke preissetzend sind. Diese müssen durch gezielte sozialpolitische Maßnahmen, etwa Entlastungen über einkommensabhängige Transfers, aber nicht durch Eingriffe in den eigentlichen Preismechanismus adressiert werden. Wichtige strukturelle Anreize für Energieversorger (Dispatch & Investitionen) als auch Endkund:innen (Effizienzmaßnahmen, Lieferantenwechsel etc.) müssen weiterhin aufrecht bleiben. Günstigere Großhandelspreise ergeben sich, wenn günstigere, erneuerbare Kraftwerke zunehmend preissetzend sind. Der Ausbau erneuerbarer Energie ist daher weiterhin unerlässlich.

In einem weiterführenden Artikel widmen wir uns den Fragen: Wer legt Preise fest und sichert ab, dass ausreichend Strom für den Bedarf von Endkund:innen zu jeder Zeit zur Verfügung steht? Und: Wie kommt der Energiepreis für Endkund:innen in einem liberalisierten, auf Marktkräften beruhenden Strommarkt zustande? Mehr Einblicke in das Thema Strom-Beschaffungsstrategien der Energie Steiermark erhalten Sie in Kürze. 

Headerbild: Energie Steiermark
1 https://www.e-control.at/20-jahre-e-control1
Abbildung1: Strombörsen und außerbörsliche Handelsplätze für unterschiedliche Lieferzeiträume.
Portraitbild Jakob Mayer: Sabina Saurer
Portraitbild Helena Schneider: ZvG Helena Schneider

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