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14. Juli 2027
Das erste Halbjahr 2026 hat die österreichische Energiepolitik in einer Intensität geprägt, wie sie zuletzt unmittelbar nach dem russischen Angriff auf die Ukraine im Jahr 2022 zu beobachten war. Geopolitische Spannungen im Nahen Osten, Unsicherheiten auf den (v.a. fossilen) Energiemärkten, mehrere weitreichende energiepolitische Gesetzesvorhaben sowie neue Anforderungen an Unternehmen im Nachhaltigkeitsbereich zeigen einmal mehr: Die Transformation des Energiesystems verläuft nicht linear, sondern erfordert laufende Anpassungen unter hohem Zeitdruck. Vor diesem Hintergrund lohnt sich ein Blick auf den Umsetzungsstand jener Handlungsempfehlungen, die im Rahmen des Masterplans Grüne Energie gemeinsam mit der steirischen Industrie formuliert wurden.
Welche energiepolitischen Umsetzungsschritte positiv hervorzuheben sind
Aus Sicht des Masterplans Grüne Energie zeigt das erste Halbjahr 2026 eine Reihe wichtiger Fortschritte. Besonders hervorzuheben ist die Verabschiedung des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes (EABG) im Juni 2026. Mit der erstmaligen Verankerung des überragenden öffentlichen Interesses für erneuerbare Energieanlagen, Netze, Speicher und Elektrolyseure wurde eine zentrale Forderung des Masterplans umgesetzt. Ebenso wesentlich ist das One-Stop-Shop-Prinzip, das ab 2027 konzentrierte Genehmigungsverfahren ermöglicht und damit die Dauer von Infrastrukturprojekten deutlich reduzieren soll. Auch die gegenüber früheren Entwürfen angehobenen Ausbauziele für erneuerbare Energien, Speicher und Geothermie setzen ein positives Signal für Investitionen und Versorgungssicherheit.
Positiv zu bewerten ist zudem der noch im Dezember 2025 gelungene Beschluss des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG). Das Gesetz schafft den regulatorischen Rahmen für eine modernere Stromwirtschaft und ermöglicht wichtige Weiterentwicklungen bei Netzentgelten, Netzausbauplanung, Smart-Meter-Datenzugängen sowie der Integration von Flexibilitäten. Im Zusammenhang mit der aktuell noch bis 24. Juli 2026 in Begutachtung befindlichen Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-GV) ist besonders hervorzuheben, dass der vorliegende Verordnungsentwurf bereits zahlreiche Rückmeldungen aus der vorangegangenen Marktkonsultation berücksichtigt und damit erste Schritte hin zu einer ausgewogeneren Ausgestaltung des Systemdienlichkeitskonzepts erkennen lässt. Gleichzeitig bleibt wesentlich, dass die finale Verordnung neben dem rein netzdienlichen Anker ausreichend Anreize für Flexibilitäten, Speicher und intelligente Verbrauchssteuerung setzt. Ferner wird die ab 1. Jänner 2027 geltende Ausweitung des Leistungstarifes auf allen Netzebenen dazu führen, dass künftig nach der höchsten Viertelstundenleistung des Monats abgerechnet wird – das Zielverhältnis lautet 40 Prozent Leistungspreis, 60 Prozent Arbeitspreis. Wer Lastspitzen durch intelligentes Energiemanagement vermeidet, wird künftig damit finanziell belohnt. Das ist nicht nur für Industrieunternehmen relevant, sondern auch für Haushalte mit Wärmepumpen und Elektrofahrzeugen.
Auch bei den industriepolitischen Rahmenbedingungen sind positive Entwicklungen erkennbar. Mit der für das Jahr 2026 abgesenkten Elektrizitätsabgabe wurde eine zentrale Forderung des Masterplans umgesetzt. Die energie- und industriepolitischen Herausforderungen in Europa verdeutlicht jedoch, dass eine Verlängerung bzw. Entfristung über das Jahr 2026 hinaus sachlich geboten erscheint. Zusätzlich wurde das Standortabsicherungsgesetz (SAG) fortgeführt. Auch hier besteht im Verhältnis zu europäischen Nachbarländer das Erfordernis einer Verlängerung bis zum Jahr 2030. Das mit Ende Mai 2026 präsentierte Industriestrompaket verfolgt darüber hinaus das mit einem laut Ministerialbeschluss politisch-vereinbarte Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen durch Einführung eines Industriestrompreises ab 2027 zu stärken. Die Umsetzung orientiert sich an europarechtlich abgesicherten und beihilfenkonformen Lösungen und ist ausdrücklich positiv hervorzuheben, weil dadurch Verzerrungen durch nationale Alleingänge innerhalb des europäischen Binnenmarkts hintangestellt werden.
Auf der steirischen Landesebene sind ebenso wichtige Fortschritte erkennbar. Die bereits im Dezember 2025 stattgefundene Energie-Enquete des Landtages Steiermark vereinte wesentliche Stakeholder aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft, um ein gemeinsames Verständnis der energiepolitischen Herausforderungen zu fördern. Durch eine Versachlichung der Debatte konnte ein gemeinsamer Wissensstand zu zentralen Transformationsnotwendigkeiten hergestellt werden.
Gleichzeitig schaffen das bereits im letzten Jahr beschlossene Steiermärkische Digitalisierungsgesetz (StDigG) und die konsequente Digitalisierung von Behördenverfahren wichtige Voraussetzungen für effizientere und schnellere Genehmigungsprozesse – die erforderlichen Rahmenbedingungen für die Energiewende werden um eine weitere Empfehlung des Masterplans ergänzt.
Mit der avisierten Novellierung des Sachprogramms (SAPRO) Windenergie im ersten Halbjahr 2026 wird die Grundlage für eine substanzielle Ausweitung der Vorrang- und Eignungszonen in der Steiermark geschaffen. Eine zentrale Forderung des Masterplans Grüne Energie wird – eine noch ausstehende Beschlussfassung vorausgesetzt – damit weitestgehend umgesetzt. Um die gemäß KESS 2030plus erforderlichen Ausbaupfade in der Steiermark sicherzustellen, sind jedoch Nachbesserungen insbesondere im Zusammenhang mit der Erweiterung bestehender Windkraftstandorte, der Absicherung neuer Ausbaustandorte und eine stärkere und systematischer Nutzung des vorhandenen Ausbaupotentials in der Steiermark erforderlich.
Die aktuell in Begutachtung befindliche Verordnung zur Ausweisung von zwei Energie-Sonderstandorten in Kapfenberg und Leoben schafft zusätzliche Flächen für großflächige Photovoltaikanlagen. Da die Flächen im industriellen Umfeld als technisch vorbelastet gelten und nicht hochwertig landwirtschaftlich nutzbar sind, wird die Projektumsetzung durch den Entfall kommunaler Widmungsverfahren beschleunigt. Damit wird eine weitere Handlungsempfehlung des Masterplans konkret umgesetzt.
Warum manche energiepolitische Entwicklungen kritisch zu beurteilen sind
Trotz der erreichten Fortschritte zeigen sich auch Entwicklungen, die den Zielsetzungen des Masterplans entgegenstehen oder zumindest hinterfragt werden sollten. Besonders hervorzuheben ist die Umwandlung des Energiekrisenbeitrags Strom (EKB-S) von einer ursprünglich temporär angekündigten Krisenmaßnahme zu einem dauerhaft-genutzten Instrument. Gerade in einer Phase, in der erhebliche Investitionen in Erzeugungsanlagen, Speicher und Netzinfrastruktur zur Deckung zukünftiger Energiebedarfe erforderlich sind, senden zusätzliche und schwer kalkulierbare Belastungen problematische Signale an die umsetzenden Unternehmen, deren Investor:innen und an den Kapitalmarkt. In Zeiten dringend benötigter konjunktureller Impulse gilt es die Investitionsbereitschaft von Unternehmen durch unterstützende Rahmenbedingungen zu fördern, nicht diese zu unterminieren.
Ähnliches gilt für den geplanten Energiepreiskrisenmechanismus. Zwar ist das Ziel der Absicherung von Haushalten gegen extreme Preisspitzen in gesetzlich definierten Krisensituationen nachvollziehbar und unterstütztenswert, gleichzeitig bleiben Fragen hinsichtlich der langfristigen Marktanreize und Investitionswirkungen offen. Aus Sicht der Energiewirtschaft besteht weiterhin die Herausforderung, soziale Zielsetzungen mit funktionierenden Marktmechanismen und ausreichenden Investitionsanreizen in Einklang zu bringen.
Kritisch zu sehen sind darüber hinaus Vorschläge, die Transformation über eine künstliche Verlängerung von Abschreibungsdauern bei Netzinfrastrukturinvestitionen finanzieren zu wollen. Solche Maßnahmen reduzieren nicht die tatsächlichen Kosten der Transformation, sondern verschieben diese lediglich zeitlich. Nachhaltige Finanzierungslösungen müssen stattdessen langfristig investitionsfreundliche Rahmenbedingungen gewährleisten und ausreichend privates Kapital mobilisieren. Damit bleibt eine der Kernforderungen des Masterplans weiterhin nur teilweise erfüllt.
Was im energiepolitischen Rahmen aktuell offen bleibt
Trotz zahlreicher Beschlüsse stehen wesentliche energiepolitische Entscheidungen weiterhin noch aus. Besonders relevant ist die ausstehende Novelle des Gaswirtschaftsgesetzes (GWG neu). Diese soll das europäische Gaspaket sowie wesentliche Teile der EU-Methanverordnung umsetzen und den regulatorischen Rahmen für Wasserstoffnetze, Biomethan, sektorübergreifende Infrastrukturplanung und die Transformation der Gasinfrastruktur schaffen. Für den Hochlauf erneuerbarer Gase wird das GWG damit eine ähnlich zentrale Bedeutung einnehmen wie das ElWG für den Stromsektor.
Offen sind darüber hinaus zahlreiche Detailregelungen des ElWG. Dies betrifft insbesondere die endgültige Ausgestaltung der Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung und die Frage, welche Technologien an welchen Standorten künftig tatsächlich als systemdienlich anerkannt werden. Die endgültige Balance zwischen Anreizwirkung, Umsetzbarkeit und volkswirtschaftlichem Nutzen wird hier entscheidend sein.
Auch beim EABG beginnt die eigentliche Arbeit erst jetzt. Die Umsetzung durch Verordnungen, insbesondere die Aufteilung technologieoffener Ausbauvolumina auf die Bundesländer und Zieljahre 2030 beziehungsweise 2035 durch das Wirtschaftsministerium, sowie das Bekenntnis der Bundesländer durch konkrete Durchführungsverordnungen, werden maßgeblich dafür sein, ob die ambitionierten Ausbauziele tatsächlich erreicht werden können.
Schließlich bleiben auch langfristige Finanzierungsfragen der Energiewende ungelöst. Die im Masterplan geforderte stärkere Mobilisierung privaten Kapitals, eine Vertiefung der Kapitalmarktunion sowie belastbare Finanzierungsmechanismen für Infrastruktur- und Transformationsprojekte stehen weiterhin auf der politischen Agenda. Ebenso offen bleibt die Frage der Gegenfinanzierung von Marktprämien für erneuerbare Gase (v.a. Biomethan, erneuerbaren Wasserstoff, synthetische Gase) im Rahmen des geplanten Erneuerbaren-Gase-Gesetzes (EGG).
Wo große energiepolitische Linien des ersten Halbjahres hinführen
Jenseits einzelner Gesetzesvorhaben zeigen die Entwicklungen des ersten Halbjahres 2026 drei grundlegende Trends. Erstens wird die Energiewende zunehmend zu einer Infrastrukturfrage. Mit EABG, ElWG, Netzausbauplanung, Speichern und neuen Genehmigungsinstrumenten rücken Fragen der Umsetzung immer stärker in den Vordergrund. Die Debatte hat sich längst vom "Ob" hin zum "Wie schnell" verschoben.
Zweitens gewinnt die Versorgungssicherheit vor dem Hintergrund geopolitischer Unsicherheiten erneut an Bedeutung. Der Krieg im Nahen Osten und die damit verbundenen Risiken für die Energiemärkte verdeutlichen die strategische Bedeutung eines raschen Ausbaus heimischer erneuerbarer Energiequellen und einer resilienten Infrastruktur.
Drittens wird die Transformation zunehmend von regulatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen bestimmt. Mit dem Beschluss des Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) wurden die europäischen ESG-Berichtspflichten am 21. Jänner 2026 in nationales Recht überführt. Für große Unternehmen werden Nachhaltigkeitsinformationen damit endgültig zu einem integralen Bestandteil von Unternehmenssteuerung, Finanzierung und Kapitalmarktkommunikation.
Parallel dazu zeichnet sich mit der am 1. Juli 2026 angekündigten Einführung eines energiewirtschaftlichen Kompetenztatbestands auf Bundesebene eine mögliche Neuordnung des österreichischen Energie-Föderalismus ab. Ziel der Reformpartnerschaft aus Bund, Länder und Gemeinden ist eine einfachere Umsetzung europäischer Vorgaben und eine stärkere Vereinheitlichung energiewirtschaftlicher Regelungen. Ob die dafür erforderliche Verfassungsänderung politisch gelingt, wird eine der spannendsten energiepolitischen Fragen des zweiten Halbjahres sein.
Fazit
Das erste Halbjahr 2026 brachte mehrere langerwartete Durchbrüche bei zentralen Handlungsempfehlungen des Masterplans Grüne Energie. Gleichzeitig entscheiden nun die konkrete Umsetzung von ElWG und EABG, die Ausgestaltung des GWG neu sowie die Schaffung langfristig tragfähiger Finanzierungsmodelle darüber, ob aus den gesetzten Weichenstellungen tatsächlich jenes Tempo für Investitionen entstehen kann, das für die Transformation von Industrie und Energiesystem erforderlich ist.




