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ETS-Reform 2026 als Balanceakt zwischen Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit

04. August 2026

Mit der aktuellen Vorlage des Reformvorschlags zum EU Emissionshandel (EU-ETS) für die Jahre 2031 bis 2040 möchte die Europäische Kommission die europäische Klima-, Energie- und Industriepolitik an einem zentralen Punkt neu ausrichten. Während das bisherige System auf einen raschen und vollständigen Rückgang der Zertifikatsmengen bis 2039 abzielte, sieht der Reformvorschlag an vielen Stellen mehr Flexibilität vor: Der bisherige lineare Reduktionspfad wird durch einen zweistufigen Reduktionsfaktor ersetzt, kostenlose Zuteilungen werden teilweise verlängert und stärker an nachgewiesene Dekarbonisierungsmaßnahmen geknüpft. Gleichzeitig sollen neue Sektoren einbezogen und die Nutzung der öffentlichen Einnahmen aus dem Emissionshandel stärker auf die industrielle Transformation ausgerichtet werden. Für die EU geht es um die Balance zwischen drei Zielen: Glaubwürdigkeit des Klimaneutralitätspfads festigen, industrielle Wettbewerbsfähigkeit erhalten und politische Akzeptanz des Transformationsprozesses sicherstellen.


EU-ETS-Reform als Glaubwürdigkeitsfrage

Die Debatte kreist um drei strategische Fragen. Erstens: Wie viel Dekarbonisierung soll innerhalb Europasstattfinden – und bis wann? Ursprünglich sollte der ETS die erfassten Sektoren bis 2039 weitgehend klimaneutral ausgestalten. Der aktuelle Vorschlag eröffnet nun zusätzliche Flexibilitäten und streckt den Anpassungspfad. Zugleich erweitert der Reformvorschlag die ETS-Logik über klassische Emissionsminderungen hinaus: Permanente CO2-Entnahmen wie BioCCS und DACCS1 sollen stärker eingebunden werden, während ab 2036 auch eine begrenzte Nutzung internationaler CO2-Gutschriften vorgesehen ist. Beides erhöht die Flexibilität des Systems und stärkt damit zugleich die Glaubwürdigkeit und Tiefe des europäischen Dekarbonisierungspfads. Zweitens: Wie weit soll der Carbon-Leakage2-Schutz reichen? Die Kommission reagiert auf die Sorge energieintensiver Branchen vor Nachteilen gegenüber globalen Wettbewerbern und koppelt verlängerte Freizertifikate an Investitions- und Transformationsnachweise. Drittens: Wofür sollen die ETS-Einnahmen verwendet werden? Zunehmend setzt sich die Auffassung durch, dass ein größerer Anteil der Erlöse – unter anderem über Instrumente wie eine Industrial Decarbonisation Bank und einen vorgelagerten Investment Booster – gezielt in Elektrifizierung, Flexibilitäten wie Speicher und Wasserstoff sowie industrielle Dekarbonisierung zurückfließen sollte.


Bemerkenswert ist dabei, dass Industrievertreter:innen punktuell nicht mit einer Stimme sprechen. Während Teile der Chemie- und Grundstoffindustrie eine Entlastung und größere Flexibilität fordern, betrachten andere Unternehmen u.a. aus der Stahlindustrie den CO2-Preis als maßgeblichen Investitionskompass für den Übergang zu klimaneutralen Geschäftsmodellen. Gleichzeitig bleibt die grundsätzliche Unterstützung für den Emissionshandel hoch: In öffentlichen Konsultationen wird der EU-ETS weiterhin als zentrales und wirksames Instrument der europäischen Klimapolitik bewertet. Umstritten ist weniger das System selbst als vielmehr dessen Ausgestaltung in der nächsten Dekade.

Die unmittelbare Marktreaktion zeigt jedoch, wie sensibel Investor:innen auf Änderungen der Knappheitslogik reagieren. Der Kommissionsvorschlag wird von zahlreichen Beobachtern in der mittleren Frist als tendenziell preisdämpfend bewertet, da zusätzliche Zertifikate in den Markt gelangen und der langfristige Verknappungspfad weniger steil ausfällt. Kritiker:innen sehen darin die Gefahr eines schwächeren CO2-Preissignals und geringerer Investitionssicherheit für Dekarbonisierungsprojekte. Die Diskussion um die ETS-Reform ist damit weit mehr als eine technische Anpassung des Emissionshandels – sie entscheidet über die Glaubwürdigkeit der europäischen klima-, energie- und industriepolitischen Zielsetzungen. Die nun anstehenden Positionierungen und Verhandlungen auf europäischer Ebene gehören deshalb zu den entscheidenden Weichenstellungen der kommenden eineinhalb Jahre.


Elektrifizierungs-Aktionsplan & CO2-Preis: Zwei Hebel, ein Ziel

Ergänzend wirkt der bereits in Grundzügen veröffentlichte Elektrifizierungs-Aktionsplan der EU-Kommission. Ziel ist es, den Anteil der Elektrizität am Endenergieverbrauch der EU von derzeit 23 Prozent auf 32 Prozent bis 2030 zu steigern bzw. indikativ auf sogar 46 Prozent bis 2040 – ein Sprung, der massive Investitionen in Netzinfrastruktur, Industrieelektrifizierung und flexible Märkte voraussetzt. Während der Emissionshandel also als Transformationsdruck wirkt, indem steigende CO2-Kosten fossile Prozesse zunehmend verteuern, soll der Elektrifizierungs-Aktionsplan die Transformation erleichtern, indem er bessere Rahmenbedingungen für die Elektrifizierung von Industrie, Verkehr und Gebäuden schafft. Beide Instrumente setzen damit an unterschiedlichen Stellen an, verfolgen jedoch dasselbe Ziel und entfalten dabei eine komplementäre energie- und industriepolitische Wirkung.


Transitionsplan zu Net Zero3 als Brücke zur Umsetzung

Gerade vor dem Hintergrund der ETS-Reform und des Elektrifizierungs-Aktionsplans gewinnt ein Net-Zero-Transition-Plan für Unternehmen wie die Energie Steiermark strategisch an Bedeutung. Der Emissionshandel erhöht den wirtschaftlichen Druck zur Dekarbonisierung, während gleichzeitig erhebliche Investitionen in erneuerbare Erzeugung, Netze, Speicher, Flexibilitäten und neue Kund:innenlösungen erforderlich werden. Ein Net-Zero-Transition-Plan schafft hier die energiewirtschaftliche Brücke zwischen regulatorischen Anforderungen, Investitionsentscheidungen und langfristiger Wertschöpfung indem er die zentralen Dekarbonisierungshebel identifiziert, priorisiert und in einen langfristigen Transformationspfad überführt. Durch die transparente Darstellung, wie Dekarbonisierung, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zusammengeführt werden, können Kapital- und Ressourcenallokation priorisiert werden. Das stärkt die Glaubwürdigkeit strategisch-unternehmerischer Entscheidungen gegenüber Eigentümer:innen, Kapitalmarkt, Politik und Kund:innen.


Vom Anspruch zur Umsetzung – Beitrag der Energie Steiermark

Gemeinsam mit der Industriellenvereinigung Steiermark und 22 energieintensiven Industrieunternehmen hat die Energie Steiermark den „Masterplan Grüne Energie 2040" erarbeitet: ein Bottom-up-Fahrplan mit fünf Handlungsfeldern, 15 Maßnahmenpaketen und 45 konkreten Umsetzungsschritten für die grüne Transformation der steirischen Industrie. Dabei wird der EU-ETS ausdrücklich als wesentlicher Hebel identifiziert – die zweckmäßige Adaptierung des europäischen Emissionshandels ist als eigenständiges Handlungsfeld vorgesehen.

Für die Energie Steiermark ist der EU-ETS somit kein abstraktes gesetzliches Thema, Nachhaltigkeit und ESG-Performance sind integrale Bestandteile der Konzernstrategie. Zur Erreichung der langfristigen Ziele des Unternehmens werden kontinuierlich Maßnahmen zur Emissionsreduktion entwickelt und umgesetzt. Zudem werden mit gezielten Investitionen und einem partnerschaftlichen Vorgehen für unsere Kund:innen wesentliche Schritte zur Transformation des Energiesystems und zur Reduktion von Treibhausgasemissionen gesetzt.

In Zahlen gegossen: Bis 2030 investiert die Energie Steiermark mehr als 1,5 Milliarden Euro in den Um- und Ausbau der steirischen Netzinfrastruktur, mehr als 600 Millionen Euro in den Neubau von Wasserkraftwerken, Windparks, Photovoltaik- und Speicheranlagen sowie 400 Millionen Euro in die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung, unter anderem durch Geothermie, und die Erzeugung von grünem Wasserstoff. Was die EU-Kommission mit ihrem Elektrifizierungs-Aktionsplan einfordert, ist in der Steiermark bereits gelebte Realität.
 

Fazit

Die ETS-Reform steht exemplarisch für den europäischen Doppelansatz aus Transformationsdruck durch CO2-Bepreisung und Transformationsermöglichung durch forcierte Elektrifizierung. Der Erfolg der Reform wird daran gemessen werden, ob Europas industrielle Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und die Versorgungssicherheit bei der konsequenten Umsetzung der Energiewende strategisch abgesichert wird. Für Energieversorgungsunternehmen wie die Energie Steiermark wird damit ein Net Zero Transitionsplan zum strategischen Kompass für gezielte Investitionen und langfristige Wachstumschancen.
 

1BioCCS (Bioenergy with Carbon Capture and Storage) zur Abscheidung von biogenem CO2 und DACCS (Direct Air Carbon Capture and Storage) zur direkten CO2-Entnahme aus der Luft sind Methoden zur Erzeugung negativer Emissionen durch dauerhafte Speicherung.
2Carbon Leakage beschreibt Risiko der Verlagerung von Produktion und Emissionen in Länder mit geringeren Klimaschutzauflagen
3Net Zero erfordert weitgehende Reduktion von Treibhausgasemissionen auf ein nahezu Null. Die verbleibenden Restemissionen werden durch natürliche oder technische Senken dauerhaft ausgeglichen.
 

Headerbild: pexels.com
Portraitbild: Jakob Mayer
Portraitbild: Melanie Harrer

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